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Dozent gratuliert einer Medizinstudentin

Prüfungen

Die Leistungsüberprüfungen im Modellstudiengang Medizin sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt.

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Allgemeines

Hochschulprüfungen sind eine wichtige Form der Leistungskontrolle, die über den weiteren Studienverlauf entscheiden und als Feedback sowohl für Studierende als auch die Universität von besonderer Bedeutung sind. Zweck jeder Bewertung ist es, Rückschlüsse auf die erworbenen Fähigkeiten/Kenntnisse/Fertigkeiten zu ziehen.

Die Überprüfung der Leistung im Bachelor angewandte Hebammenwissenschaft ist in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt. Alle Abschlussprüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4 = ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen.

Die modulbezogenen Prüfungen finden in Form von Klausuren, Referaten, aktiven Teilnahmen und Hausarbeiten statt. Die modulübergreifenden Prüfungen können sowohl durch schriftliche als auch durch strukturierte mündlich-praktische Formate abgebildet werden.

Gremien und Instituionen

Der Prüfungsausschuss stellt die ordnungsgemäße Durchführung und Evaluation von Prüfungsverfahren sicher und entscheidet über grundsätzliche Fragen im Kontext der Prüfungsdurchführung. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist in der Prüfungsordnung geregelt.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter anderem:

  • Festlegung der Prüfungstermine, Zulassung zu Prüfungen
  • Entscheidungen in Einspruchs- und Gegenvorstellungsverfahren
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Bildung von Prüfungskommissionen und Bestellen von Prüfer*innen

Im Referat für Studienangelegenheiten sind die Prüfungsämter angesiedelt.

Das Prüfungsamt ist neben der Beantwortung genereller Studierendenanfragen rund um die Prüfungen unter anderem auch zuständig für:

  • Verwaltung von Prüfungsleistungen
  • An- und Abmeldungen von Prüfungen
  • Verbuchung von Anerkennungen
  • Beglaubigungen; Anfertigung von Urkunden und Zeugnissen

Der Prüfungsbereich für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung des Referats für Studienangelegenheiten ist für die zentrale Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig.

Das beinhaltet

  • Konzeption und Weiterentwicklung verschiedener Prüfungsformate
  • Vorbereitung, Durchführung, Organisation und Auswertung der Prüfungen
  • Beratung zu Prüfungen für Studierende
  • Beratung von Lehrenden und Prüfenden der verschiedenen Studiengänge
  • Qualitätssicherung und Evaluation

Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit Lehrenden und Prüfenden. Weiterhin ist der Prüfungsbereich in verschiedenen Gremien sowohl inneruniversitär als auch in einschlägigen Fachgesellschaften aktiv.

Rechtliche Regelungen

Allgemeine Fragen zu Prüfungen sind in der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin (RASP) geregelt. Zusätzlich dazu regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs die Besonderheiten des Prüfverfahrens.

Downloads:

Schriftliche Prüfungen

1. Semester

Die Modulabschlussprüfungen im 1. Semester wird im Multiple-Choice-Format geprüft.

Im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten I" ist studienbegleitend eine Literaturrecherche zu erstellen (unbenotet).

2. Semester

Die Modulabschlussprüfungen im 1. Semester wird im Multiple-Choice-Format geprüft.

4. Semester:

Die Klausur für die Module M13-M15 erfolgt als fallbasierte Klausur.

5. Semester

Im Modul "Frauen und Familien lebenswert orientiert unterstützen und betreuen" ist eine Hausarbeit anzufertigen (benotet).

Für das Modul „Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie“ wird eine schriftliche Projektarbeit erstellt (benotet).

Mündlich-praktische Prüfungen

2. Semester:

Die mündliche Prüfung erfolgt als Gruppenprüfung. Dabei werden Inhalte aus dem Modul M06 geprüft.

3. Semester:

Es findet eine modulübergreifende Stationenprüfung der Module M09 und M10 statt. Die Prüfung beinhaltet mindestens zwei Stationen in Form von mündlichen Prüfungsgesprächen und mindestens zwei Stationen im OSCE-Format.

Einstiegsfragen für mündliche Prüfungsgespräche (PDF 137 KB)

Weitere Informationen finden Sie hier: Angewandte Hebammenwissenschaft Stationsprüfung (PDF 575 KB)

5. Semester:

Es finden modulübergreifende Stationenprüfungen statt.

6. Semester

Im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten IV" ist ein Referat zu halten (benotet).

Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung

Zur Prüfung ist die Person angemeldet, bei der das entsprechende Modul im individuellen Stundenplan aufgeführt ist. Bei modulübergreifenden Prüfungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass alle prüfungsrelevanten Module im Stundenplan einmal aufgeführt wurden. Die Prüfungsanmeldung wird durch das Prüfungsamt im Hochschulinformationssystem (HIS) vorgenommen. Die durch den Studien- und Prüfungsausschuss Hebammen beschlossenen Termine und Fristen für die Prüfungen werden rechtzeitig veröffentlicht.

Anmeldungsprozedere

Anmeldefristen

Die vor jedem Semester bekannt gegebenen Fristen für die Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung sind einzuhalten. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Nachteilsausgleich

Sofern ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, ist dieser spätestens bei der Prüfungsanmeldung geltend zu machen.

Prüfungswiederholung

Die Abschlussprüfungen in dem Semestern 1 bis 6 können zwei Mal wiederholt werden. Für die mündlichen und schriftlichen Staatsprüfungen sowie die Bachelor-Thesis gibt es einen Wiederholungsversuch.

Anmeldung zu Wiederholungsterminen

Die Anmeldung für Wiederholungsversuche aufgrund von Krankheit, Nichterscheinen und Nichtbestehens werden automatisch vorgenommen. Die Prüfungsanmeldung kann bis spätestens drei Tage nach Zugang der Prüfungsladung widerrufen werden.

Prüfungszulassung / Widerruf / Rücktritt

Prüfungszulassung

Grundlage der Prüfungszulassung

  • Die Zulassung wird auf Grundlage der
  • erfolgten Anmeldung zur Prüfung und der

erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt.

Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltungseinheit ist regelmäßig, wenn der Studierende zu mindestens 85 Prozent der Unterrichtszeit an ihr teilgenommen hat. Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung in der Studienordnung.

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Berechtigung zur Prüfungsteilnahme

Zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ist berechtigt, wer eine Prüfungszulassung erhält.

Bekanntgabe der Zulassung

Die Zulassungsbekanntgabe (Prüfungsort und –zeit) erfolgt rechtzeitig, in der Regel sieben Tage vor dem Prüfungstermin im HIS-Konto. Das rechtzeitige Erscheinen zum Prüfungstermin ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Widerruf, Rücktritt und Abbruch der Prüfung

Widerruf

Nach dem Ende des Anmeldezeitraums kann die Prüfungsanmeldung innerhalb der Widerrufsfrist elektronisch im HIS widerrufen werden. Der Widerruf ist für den Prüfungstermin verbindlich.

Rücktritt

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist nur mit wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle. Bei einem Rücktritt wegen Krankheit muss spätestens am Prüfungstag ein Arzt aufgesucht werden. Für die Bescheinigung ist das vorgegebene Formular oder eine inhaltlich gleichwertige Bescheinigung zu verwenden.

Der Rücktritt muss, soweit dies möglich ist, vor Prüfungsbeginn und ansonsten unverzüglich nach Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit erklärt werden. Dies kann durch eine E-Mail erfolgen. Für den Rücktritt sind Nachweise einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

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Prüfungsabbruch

Wird die Prüfung vor dem Prüfungsende abgebrochen, ist dies zwingend den prüfenden Personen bekannt zu geben.

Zudem ist ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Einreichen von Nachweisen

Ärztliche Bescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit sind zu fotografieren oder einzuscannen und unter Angabe

  • der Matrikelnummer,
  • der Prüfungsbezeichnung (zum Beispiel Abschlussklausur drittes Semester) und
  • des Prüfungsdatums an das Prüfungsamt Hebammen zu senden.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.

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Prüfungsablauf

Über den Ablauf der Prüfungen wird in den dazugehörigen Lehrveranstaltungen informiert.

Einwände im Prüfungsverlauf

Etwaige Behinderungen oder Störungen im Prüfungsverlauf sind unverzüglich der prüfenden Person anzuzeigen.

Beanstandung von Klausurfragen (Einsprüche)

Zur Qualitätssicherung der MC Prüfungsfragen besteht innerhalb von drei Werktagen nach Ende der entsprechenden Prüfungswoche die Möglichkeit der Einspruchnahme. Über die Berechtigung der Einsprüche der Studierenden entscheidet im Anschluss der Prüfungsausschuss.

Bei Beanstandung von Prüfungsaufgaben vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme und formulieren Sie dann formlos Ihren Einspruch mit der Angabe von Testheftversion, Fragennummer im Testheft, Begründung des Einspruches und sich daraus ergebene Forderung bezüglich der Wertung (zum Beispiel Frage aus der Wertung nehmen, mehrere richtige Lösungen geltend machen, andere Lösung als richtig markieren).

Offene Fragen aus schriftlichen Prüfungen können nach der Ergebnisbekanntgabe gemeinsam mit der Bewertung und Lösung nach Terminvereinbarung im Prüfungsamt eingesehen werden und mögliche Beanstandungen schriftlich per E-Mail an das Prüfungsamt zur Überprüfung übermittelt werden.

Auswertung / Ergebnisse

Die Auswertung und Bewertung der Klausuren dauert in der Regel 21 Tage beginnend nach dem Ende der letzten Prüfungswoche.

Schriftliche Prüfungen

Vorauswertung/ kritische Items

Nach Erfassung der Prüfungsdaten werden die Fragen hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte (Schwierigkeit, Trennschärfe) analysiert. Auffällige Items werden als kritische erkannt und überprüft.

Endauswertung/Post-Review

Zusammen mit den von Studierenden beanstandeten Fragen erhalten die Fachvertreter die kritischen Fragen zur Stellungnahme. Anhand der Stellungnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss in einem Post-Review-Verfahren über die Beibehaltung, Eliminierung, Umwertung und einen Nachteilsausgleich bei eliminierten Fragen.

Die Antworten zu den offenen Fragen werden anonymisiert an die Prüfer*innen weitgegeben und anhand eines standardisierten Auswertungsbogens bewertet.

Ergebnismitteilung

Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis im HIS-Konto veröffentlicht. Parallel wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Post-Review-Verfahren geprüft, ob ein Ausgleich zu Gunsten der zu prüfenden Person zu gewähren ist. Ist dies der Fall, so wird das Ergebnis geändert.

Ergebnisse

 

Mündlich-praktische Prüfungen

Auswertung

Die Bewertung der OSCE erfolgt checklistenbasiert. Über einzelne Items wird ein Gesamtwert berechnet.

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Ergebnismitteilung

Die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfungen werden nach Abschluss der Auswertung im HIS-Konto veröffentlicht.

Feedback

Bei schriftlichen MC-Prüfungen kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto im Rahmen einer individuellen Prüfungsrückmeldung auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden.

Für die mündliche Prüfungen wird ein Feedback erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

Gegenvorstellungsverfahren

Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden.

(Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.)

Beratung zu Prüfungen und Gegenvorstellung

Der Prüfungsbereich bietet vor einem Gegenvorstellungsverfahren und bei Fragen zu Prüfungsergebnissen Beratungsgespräche an. Eine Anfrage für einen Gesprächstermin sollte innerhalb der Fristen der entsprechenden Prüfungsleistung unter

vereinbart werden. Ein solches Beratungsgespräch wird vor dem Anstreben eines Gegenvorstellungsverfahrens dringend empfohlen.

Fristen

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben.

Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben.

Begründung der Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen.

Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.

Beteiligte

Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss Hebammen. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen.

Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat, über die Gegenvorstellung.

FAQ

Welche Besonderheiten gibt es für Schwangere und Stillende bei Prüfungen?

Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen, Stationenprüfung 2 und 3D-MC) zu beachten.

Wie und wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung?

Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen – betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.

Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten/Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine "Ausgleichsempfehlung" enthalten.

Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.

Downloads:

Weitere Informationen:

Kann ich während eines Urlaubssemesters an Prüfungen teilnehmen?

Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. (Paragraf 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin)