
Prüfungen
Die Leistungsüberprüfungen im Modellstudiengang Medizin sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt.
Sie befinden sich hier:
Schnellnavigation
Allgemeines
Hochschulprüfungen sind eine wichtige Form der Leistungskontrolle, die über den weiteren Studienverlauf entscheiden und als Feedback sowohl für Studierende als auch die Universität von besonderer Bedeutung sind. Zweck jeder Bewertung ist es, Rückschlüsse auf die erworbenen Fähigkeiten/Kenntnisse/Fertigkeiten zu ziehen.
Die Überprüfung der Leistung im Bachelor angewandte Hebammenwissenschaft ist in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt. Alle Abschlussprüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4 = ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen.
Die modulbezogenen Prüfungen finden in Form von Klausuren, Referaten, aktiven Teilnahmen und Hausarbeiten statt. Die modulübergreifenden Prüfungen können sowohl durch schriftliche als auch durch strukturierte mündlich-praktische Formate abgebildet werden.
Schriftliche Prüfungen
1. Semester
Die Modulabschlussprüfungen im 1. Semester wird im Multiple-Choice-Format geprüft.
Im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten I" ist studienbegleitend eine Literaturrecherche zu erstellen (unbenotet).
2. Semester
Die Modulabschlussprüfungen im 1. Semester wird im Multiple-Choice-Format geprüft.
4. Semester:
Die Klausur für die Module M13-M15 erfolgt als fallbasierte Klausur.
5. Semester
Im Modul "Frauen und Familien lebenswert orientiert unterstützen und betreuen" ist eine Hausarbeit anzufertigen (benotet).
Für das Modul „Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie“ wird eine schriftliche Projektarbeit erstellt (benotet).
Mündlich-praktische Prüfungen
2. Semester:
Die mündliche Prüfung erfolgt als Gruppenprüfung. Dabei werden Inhalte aus dem Modul M06 geprüft.
3. Semester:
Es findet eine modulübergreifende Stationenprüfung der Module M09 und M10 statt. Die Prüfung beinhaltet mindestens zwei Stationen in Form von mündlichen Prüfungsgesprächen und mindestens zwei Stationen im OSCE-Format.
Einstiegsfragen für mündliche Prüfungsgespräche (PDF 137 KB)
Weitere Informationen finden Sie hier: Angewandte Hebammenwissenschaft Stationsprüfung (PDF 575 KB)
5. Semester:
Es finden modulübergreifende Stationenprüfungen statt.
6. Semester
Im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten IV" ist ein Referat zu halten (benotet).
Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung
Zur Prüfung ist die Person angemeldet, bei der das entsprechende Modul im individuellen Stundenplan aufgeführt ist. Bei modulübergreifenden Prüfungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass alle prüfungsrelevanten Module im Stundenplan einmal aufgeführt wurden. Die Prüfungsanmeldung wird durch das Prüfungsamt im Hochschulinformationssystem (HIS) vorgenommen. Die durch den Studien- und Prüfungsausschuss Hebammen beschlossenen Termine und Fristen für die Prüfungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
Anmeldungsprozedere
Anmeldefristen
Die vor jedem Semester bekannt gegebenen Fristen für die Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung sind einzuhalten. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Nachteilsausgleich
Sofern ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, ist dieser spätestens bei der Prüfungsanmeldung geltend zu machen.
Prüfungswiederholung
Die Abschlussprüfungen in dem Semestern 1 bis 6 können zwei Mal wiederholt werden. Für die mündlichen und schriftlichen Staatsprüfungen sowie die Bachelor-Thesis gibt es einen Wiederholungsversuch.
Anmeldung zu Wiederholungsterminen
Die Anmeldung für Wiederholungsversuche aufgrund von Krankheit, Nichterscheinen und Nichtbestehens werden automatisch vorgenommen. Die Prüfungsanmeldung kann bis spätestens drei Tage nach Zugang der Prüfungsladung widerrufen werden.
Prüfungszulassung / Widerruf / Rücktritt
Prüfungszulassung
Grundlage der Prüfungszulassung
- Die Zulassung wird auf Grundlage der
- erfolgten Anmeldung zur Prüfung und der
erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt.
Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltungseinheit ist regelmäßig, wenn der Studierende zu mindestens 85 Prozent der Unterrichtszeit an ihr teilgenommen hat. Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung in der Studienordnung.
Downloads
Berechtigung zur Prüfungsteilnahme
Zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ist berechtigt, wer eine Prüfungszulassung erhält.
Bekanntgabe der Zulassung
Die Zulassungsbekanntgabe (Prüfungsort und –zeit) erfolgt rechtzeitig, in der Regel sieben Tage vor dem Prüfungstermin im HIS-Konto. Das rechtzeitige Erscheinen zum Prüfungstermin ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Widerruf, Rücktritt und Abbruch der Prüfung
Widerruf
Nach dem Ende des Anmeldezeitraums kann die Prüfungsanmeldung innerhalb der Widerrufsfrist elektronisch im HIS widerrufen werden. Der Widerruf ist für den Prüfungstermin verbindlich.
Rücktritt
Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist nur mit wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle. Bei einem Rücktritt wegen Krankheit muss spätestens am Prüfungstag ein Arzt aufgesucht werden. Für die Bescheinigung ist das vorgegebene Formular oder eine inhaltlich gleichwertige Bescheinigung zu verwenden.
Der Rücktritt muss, soweit dies möglich ist, vor Prüfungsbeginn und ansonsten unverzüglich nach Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit erklärt werden. Dies kann durch eine E-Mail erfolgen. Für den Rücktritt sind Nachweise einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Downloads
Prüfungsabbruch
Wird die Prüfung vor dem Prüfungsende abgebrochen, ist dies zwingend den prüfenden Personen bekannt zu geben.
Zudem ist ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Einreichen von Nachweisen
Ärztliche Bescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit sind zu fotografieren oder einzuscannen und unter Angabe
- der Matrikelnummer,
- der Prüfungsbezeichnung (zum Beispiel Abschlussklausur drittes Semester) und
- des Prüfungsdatums an das Prüfungsamt Hebammen zu senden.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.
Downloads
Prüfungsablauf
Über den Ablauf der Prüfungen wird in den dazugehörigen Lehrveranstaltungen informiert.
Auswertung / Ergebnisse
Die Auswertung und Bewertung der Klausuren dauert in der Regel 21 Tage beginnend nach dem Ende der letzten Prüfungswoche.
Schriftliche Prüfungen
Vorauswertung/ kritische Items
Nach Erfassung der Prüfungsdaten werden die Fragen hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte (Schwierigkeit, Trennschärfe) analysiert. Auffällige Items werden als kritische erkannt und überprüft.
Endauswertung/Post-Review
Zusammen mit den von Studierenden beanstandeten Fragen erhalten die Fachvertreter die kritischen Fragen zur Stellungnahme. Anhand der Stellungnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss in einem Post-Review-Verfahren über die Beibehaltung, Eliminierung, Umwertung und einen Nachteilsausgleich bei eliminierten Fragen.
Die Antworten zu den offenen Fragen werden anonymisiert an die Prüfer*innen weitgegeben und anhand eines standardisierten Auswertungsbogens bewertet.
Ergebnismitteilung
Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis im HIS-Konto veröffentlicht. Parallel wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Post-Review-Verfahren geprüft, ob ein Ausgleich zu Gunsten der zu prüfenden Person zu gewähren ist. Ist dies der Fall, so wird das Ergebnis geändert.
Ergebnisse
Mündlich-praktische Prüfungen
Auswertung
Die Bewertung der OSCE erfolgt checklistenbasiert. Über einzelne Items wird ein Gesamtwert berechnet.
Downloads
Ergebnismitteilung
Die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfungen werden nach Abschluss der Auswertung im HIS-Konto veröffentlicht.
Feedback
Bei schriftlichen MC-Prüfungen kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto im Rahmen einer individuellen Prüfungsrückmeldung auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden.
Für die mündliche Prüfungen wird ein Feedback erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Gegenvorstellungsverfahren
Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden.
(Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.)
Beratung zu Prüfungen und Gegenvorstellung
Der Prüfungsbereich bietet vor einem Gegenvorstellungsverfahren und bei Fragen zu Prüfungsergebnissen Beratungsgespräche an. Eine Anfrage für einen Gesprächstermin sollte innerhalb der Fristen der entsprechenden Prüfungsleistung unter
bsc-hebammenwiss(at)charite.de
vereinbart werden. Ein solches Beratungsgespräch wird vor dem Anstreben eines Gegenvorstellungsverfahrens dringend empfohlen.
Fristen
Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben.
Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben.
Begründung der Gegenvorstellung
Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen.
Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.
Beteiligte
Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss Hebammen. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen.
Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat, über die Gegenvorstellung.
FAQ
Welche Besonderheiten gibt es für Schwangere und Stillende bei Prüfungen?
Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen, Stationenprüfung 2 und 3D-MC) zu beachten.
Wie und wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung?
Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.
Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen – betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.
Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten/Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine "Ausgleichsempfehlung" enthalten.
Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.
Downloads:
Weitere Informationen:
Kann ich während eines Urlaubssemesters an Prüfungen teilnehmen?
Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. (Paragraf 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin)