
Immatrikulation Weiterbildungsstudiengänge
Der Start zum Studium an der Charité beginnt mit der Immatrikulation.
Sie befinden sich hier:
Herzlich willkommen!
Wir gratulieren zu Ihrer Zulassung, begrüßen Sie ganz herzlich an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, wünschen Ihnen an der Charité einen erfolgreichen Start ins Studium und eine gute Zeit in Berlin!
Ihr Referat für Studienangelegenheiten
Einzureichende Unterlagen & Hinweise
Lesen Sie bitte zuerst die Checkliste vollständig durch.
Dann füllen Sie den Immatrikulationsantrag aus und schicken diesen ab. Im Anschluss senden Sie die in der Checkliste genannten Unterlagen an die entsprechende E-Mailadresse Ihres Studiengangs. Bitte beachten Sie unsere Hinweise, und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!
Immatrikulationsantrag
Anlagen zum Immatrikulationsantrag
Gebühren
Die Immatrikulationgebühr richtet sich nach Ihrem Wahlrecht im Antrag auf Immatrikulation. Studierende in Weiterbildungsstudiengängen haben die Wahl, ob sie das Semesterticket nutzen möchten. Der entsprechende Betrag ist zu überweisen.
Höhe der Immatrikulationsgebühr ab Wintersemester 2023/2024
Wahlrecht Humboldt-Universität zu Berlin
mit Semesterticket 315,64 €
ohne Semesterticket 113,84 €
Wahlrecht Freie Universität Berlin
mit Semesterticket 312,89 €
ohne Semesterticket 114,09 €
Bankverbindung:
Empfänger: Charité – Universitätsmedizin Berlin
IBAN: DE24 100 100 10 0000 395 104
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Nachname, Vorname (der/s künftigen Studierenden) oder wenn bereits vorhanden Matrikelnummer
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich meine Matrikelnummer?
Mit der Immatrikulation haben Sie eine Matrikelnummer erhalten, die auf Ihrer Campuscard vermerkt ist. Ihre Matrikelnummer ist eindeutig und für die gesamte Studienzeit verbindlich. Damit wird auch dann Ihre Identifikation gewährleistet, wenn zum Beispiel Namensvetter an der Charité immatrikuliert sind.
Bei Prüfungen, Seminararbeiten und allen Verwaltungsvorgängen dient sie zur Identifikation. Bitte geben Sie deshalb Ihre Matrikelnummer bei jeder Korrespondenz immer mit an.
Wann erhalte ich meine Campuscard?
Nach erfolgreicher Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren und Freischaltung Ihres Benutzerkontos können Sie sich Ihre Campuscard im Referat für Studienangelegenheiten erstellen. Auf der Rückseite Ihrer Campuscard wird das VBB-Semesterticket aufgedruckt.
Zur Erstellung Ihrer Campuscard benötigen Sie einen einmalig nutzbaren QR-Code. Diesen erhalten Sie automatisch über Ihren HIS-Account unter Studiumsverwaltung | Campuscard.
Weitere Informationen:
Wann erhalte ich mein persönliches Benutzerkonto?
Mit der Immatrikulation an der Charité - Universitätsmedizin Berlin erhalten Sie ein persönliches Benutzerkonto. Dieses Konto ermöglicht Ihnen einen Zugang zu mehreren IT-Diensten und erfolgt mit Ihrem Benutzername/Login und Passwort
Wie schalte ich mein Benutzerkonto frei?
Um Ihr Benutzerkonto und deren Dienste nutzen zu können, müssen Sie eine Freischaltung über das Zugangsportal der Charité durchführen. Dazu benötigen Sie Ihre Dienstleistungsnummer, welche Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten haben. Des weiteren richten Sie im Portal Ihr Initialpasswort zum Login ein.
Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk:
+49 30 450 575444 oder
Bitte berücksichtigen Sie, das die Freischaltung Ihres Benutzerkontos erst nach Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren erfolgen kann.
Ihre E-Mail-Adresse (vorname.nachname@charite.de (soweit verfügbar)).
Mit dieser E-Mail-Adresse informiert Sie die Fakultät über wichtige Angelegenheiten (zum Beispiel Stundenplanänderungen). Prüfen Sie regelmäßig Ihre neuen Nachrichten!
Aus Identifikations- und Datenschutzgründen erfolgt jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über Ihre Charité-E-Mailadresse. Ihre Verwendung wird verbindlich festgelegt.
Wie kann ich mir einen VPN-Zugang freischalten lassen?
Die Charité bietet allen MitarbeiterInnen sowie Studierenden der Charité einen VPN-Zugang an. Dieser Dienst ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich von zu Hause oder einem anderen Ort in das Charité-Netzwerk einwählen möchten, um Dienste zu nutzen, die nur im internen Netz (Intranet) der Charité angeboten werden.
Mit dem VPN-Grundantrag Studierende wird die Einrichtung eines VPN-Zugangs für Studierende beantragt. Eingeschlossen sind die Standard-Berechtigungen "Internet-Proxy" und "Intranet".
Weitere Informationen:
- OpenVPN
- VPN-Antrag( MitarbeiterInnen und Studierende)
Gibt es Computerarbeitsplätze der Charité und wie sind sie nutzbar?
Um in das Intranet der Charité zu gelangen, können Sie die Computerarbeitsplätze (CIPom) an der Charité nutzen. Das CIPom steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Charité offen. Zur Anmeldung ist ein Charité-Domänenzugang notwendig. Den Charité-Domänzugang erstellen Sie mit Ihrer E-Mailadresse.
Weitere Informationen:
CIPom Standorte:
Camupus Charité Mitte (CCM, Lernzentrum, Virchowweg 5)
Campus Virchow-Klinikum (CVK, Lehrgebäude, Forum 3)
Was versteht man unter dem Gesetz zum Schutz von Müttern im Studium?
Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Weitere Informationen:
- Informationen für schwangere und stillende Studentinnen der Charité - Universitätsmedizin Berlin (PDF, 223 KB)
- Merkblatt zum Mutterschutzgesetz (PDF, 141 KB)
- Leitfaden zum Mutterschutz
- Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts - Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gibt es Angebote zur Kinderbetreuung?
KidsMobil ist ein Angebot zur flexiblen Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Wir nutzen seit vielen Jahren den Dienstleistungsservice der Socius – die Bildungspartner gGmbH -, der den Beschäftigten und Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen und eines zuvor vollständig ausgefüllten und genehmigten Antrages kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.
Bei KidsMobil handelt es sich um Notfallbetreuung. Es ist nicht zur Abdeckung von Regeldiensten gedacht.
Weitere Informationen: