Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Nahaufname einer Tageszeitung mit Tiefenunschärfe. Die obersten Seiten sind zusammelgerollt.

23.05.2023

75 € Landeszuschuss

Zurück zur Übersicht

Sie befinden sich hier:

Liebe Studierende,

wie Sie vielleicht schon wissen, hat das Land Berlin im Dezember einen speziellen Landeszuschuss für zum WS 2022/23 immatrikulierte Studierende beschlossen.

Dieser einmalige Zuschuss beträgt 75 Euro und dient als Entlastung für Studierenden. Der genannte Zuschuss wird automatisch mit den Rückmeldegebühren für das Wintersemester 2023/2024 verrechnet. Die 75 Euro werden somit direkt von den Rückmeldegebühren abgezogen, sofern Sie sich für das kommende Semester rückmelden.

Für diejenigen unter Ihnen, die sich zum Wintersemester 2023/2024 nicht erneut rückmelden werden, beispielsweise aufgrund eines bevorstehenden Studienabschlusses, gibt es die Möglichkeit, die Rückerstattung mit dem regulären Antragsformular zu beantragen, dies jedoch erst zum Zeitpunkt der Exmatrikulation. Eine vorzeitige Auszahlung ist leider nicht möglich.

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Referat für Studienangelegenheit gerne zur Verfügung.



Zurück zur Übersicht