Liebe Studierende,
wie Sie vielleicht schon wissen, hat das Land Berlin im Dezember einen speziellen Landeszuschuss für Studierende beschlossen, die zu einem konkreten Stichtag (31.05.2023) an der Charité – Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert sind.
Dieser einmalige Zuschuss beträgt 75 Euro und dient als Entlastung für Studierenden. Er wurde automatisch mit den Rückmeldegebühren für das Sommersemester 2023 bei denjenigen Studierenden verrechnet, die die volle Rückmeldegebühr zu zahlen hatten. Diese Studierenden haben im Januar 2023 also um 75 Euro reduzierte Gebühren gezahlt. Eine Gutschrift haben nur diejenigen erhalten, die nicht die komplette Rückmeldegebühr zu zahlen hatten (z.B. aufgrund von Gebührenminderung).
Diejenigen, die sich zum Sommersemester 2023 nicht rückgemeldet haben (z.B. aufgrund eines bevorstehenden Studienabschlusses), können eine Rückerstattung mit dem regulären Antragsformular beantragen. Jedoch erst zum Zeitpunkt der Exmatrikulation. Eine vorzeitige Auszahlung ist leider nicht möglich.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Referat für Studienangelegenheit gerne zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht