Allgemeines (Ablauf / Datenschutz / Mutterschutz / Nachteilsausgleich)
Die Leistungsü<adresse></adresse>berprüfungen im Modellstudiengang Medizin sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt. Die modulbezogenen Prüfungen werden in der Regel durch Multiple-Choice-Tests überprüft. Die modulübergreifenden Prüfungen werden als strukturierte mündlich-praktische Prüfungen (Stationenprüfungen) oder als Objective Structured Clinical Examination (OSCE) überprüft. Zudem ist eine Hausarbeit nach wissenschaftlichen Methoden anzufertigen und vorzutragen. Alle Prüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4=ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen. Für alle Detailregelungen zu den Prüfungen ist der Prüfungsausschuss für den Modellstudiengang verantwortlich. Der Ausschuss wird vom Referat für Studienangelegenheiten – Prüfungsamt Humanmedizin in Verwaltungsangelegenheiten unterstützt und vom Prüfungsbereich für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung wissenschaftlich beraten. |
Prüfungsablauf |
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Einreichen von Nachweisen |
Ärztliche Bescheinigungen (z.B. bei Prüfungsunfähigkeit) sind zu fotografieren oder einzuscannen und unter Angabe der Mat<adresse></adresse>rikelnummer, der Prüfungsbezeichnung (z.B. Abschlussklausur 3.Sem) und des Prüfungsdatums unverzüglich an das Prüfungsamt Humanmedizin (Kontaktadresse siehe Block rechts) zu senden. |
Datenschutz |
Aus Identifikations- und Datenschutzgründen hat jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über die Charité E-Mailadressen der Studierenden zu erfolgen. Auskünfte zu Studierendendaten werden, wie bisher, ausschließlich an die betroffenen Studierenden selbst oder bevollmächtigte Personen und Gleichgestellte erteilt. |
Mutterschutz |
Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen und 3D-MC) zu beachten. § 3 MuSchG Informationen für schwangere und stillende Studentinnen der Charité |
Nachtei<veranstaltung></veranstaltung>lsausgleich |
Zu prüfende Personen, die aufgrund eines Nachteils gehindert sind gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten. Zum Nachweis sind aktuelle auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene ärztliche Gutachten / Atteste einzureichen. Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn, zu stellen. § 37 RASP Lehre ohne Barriere |
Prüfungsformate (Klausur / Mündlich-praktisch / OSCE / Hausarbeit)
Semesterabschlussklausuren | |
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Allgemeine Informationen | Die modulbezogenen Prüfungen werden in der Regel durch Multiple-Choice-Tests überprüft. § 3 Abs. 3 f. PO MSM 2.0. |
Weitere Informationen | zum Prüfungsformat und zum Prüfungsablauf sind auf den nachfolgenden Seiten aller Semester zu finden. |
Mündlich-praktische Prüfungen / OSCE | |
Allgemeine Informationen | Die mündlich-praktischen Prüfungen werden als eine semesterübergreifende Stationen-Prüfungen am Ende des 2. und 4. Fachsemesters, eine „Ojective Structered Clinical Examination“ (OSCE) Prüfung am Ende des 9. Fachsemesters durchgeführt. § 3 Abs. 3 f. PO MSM 2.0 |
Weitere Informationen | zum Prüfungsformat und zum Prüfungsablauf sind auf den nachfolgenden Seiten des 2., 4. und des 9. Fachsemesters zu finden. |
Einsicht in die Prüfungsunterlagen | Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu erhalten. Im Prüfungsamt MSM kann per E-Mail ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. § 6 RASP |
Hausarbeit | |
Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit | Im Modul „Wissenschaftliches Arbeiten II“ (M23) des 6. Fachsemesters ist eine wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Hausarbeit anzufertigen und daran anknüpfend hochschulöffentlich vorzutragen. |
Anmeldung | Die Anmeldung zur Hausarbeit (Modul 23) kann am Ende des 5. Fachsemesters vorgenommen werden. Weitere Informationen gibt es im Merkblatt zur Hausarbeit und in der Studienordnung (Modulbeschreibung zu Modul M23). |
Prüfungsanforderungen | Die Prüfungsordnung sieht eine Hausarbeit als schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 3000 bis 5000 Wörtern vor (ohne Literaturangaben), in der innerhalb von sechs Wochen ein wissenschaftliches Thema zu bearbeiten ist. § 2 V. Abs. 1 PO MSM 2.0 |
Weitere Informationen | erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten des 5. und 6. Fachsemesters unter Hausarbeit (M23). |
Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung
Anmeldung zur Prüfung | |
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Informationen zur Anmeldung und zur Durchführung der Prüfungen werden in einer Informationsveranstaltung bekannt gegeben. Dort können alle Fragen zu den Prüfungen beantwortet werden. Termin und Ort werden rechtzeitig unter "News" veröffentlicht. | |
Online-Anmeldung | Für jede Prüfungsteilnahme ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsanmeldung wird im Hochschulinformationssystem (HIS) vorgenommen. § 46 Abs. 1 RASP |
Anmeldefristen | Die vor jedem Semester bekannt gegebenen Fristen für die Prüfungsan-/ -abmeldung sind strikt einzuhalten. siehe rechts oben unter Termine und Fristen / Wochenplan Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Hiervon gibt es keine Ausnahmen! Begründungen wie z.B. Computerabsturz, Auslandsaufenthalt während der Anmeldezeit, Falschinformation durch Kommilitonen, Versäumnis/Unkenntnis der Anmeldefristen werden nicht akzeptiert. |
Anmeldenachweis | Die Prüfungsanmeldung ist zu bestätigen. Danach kann in der Spalte „Status“ nachvollzogen werden, ob eine ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung vorliegt. Fehlende Lehrleistungen, die der Prüfungsanmeldung entgegenstehen, werden ebenfalls aufgeführt. Die erfolgreiche An-/Abmeldung von Prüfungen ist in jedem Fall zu kontrollieren! Unter „Info über angemeldete Prüfungen“ wird eine Liste der angemeldeten Prüfungen angezeigt. Die Anmeldung ist zwingend als Beweis abzuspeichern oder auszudrucken. Screenshots oder Auszüge reichen als Nachweis nicht aus. Nur bei Vorlage dieses systemtechnisch generierten Nachweises kann im Zweifel die vorgenommene Prüfungsanmeldung nachvollzogen werden. |
Fehler/Probleme | Es besteht die Verpflichtung, Fehler oder Probleme bei/mit der Prüfungsanmeldung unverzüglich innerhalb des Anmeldezeitraumes dem Prüfungsamt Humanmedizin anzuzeigen. |
Nachteilsausgleich | Sofern ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, ist dieser spätestens bei der Prüfungsanmeldung geltend zu machen. § 37 RASP Informationen zur Antragstellung |
Mutterschutz | Bei einer Prüfungsanmeldung während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes erklärt die Schwangere und Stillende ausdrücklich den Verzicht auf die Rechte aus §§ 3 ff. MuSchG. Info für Schwangere und Stillende |
Urlaubssemester | Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. § 9 Abs. 4 der Satzung für Studienanglegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin |
3. Versuch bzw. letzter Versuch | Zum zweiten Prüfungsversuch gilt das hier beschriebene Verfahren. Prüfungen ab dem 3. Versuch siehe unter "Prüfungswiederholungen". |
Anmeldung zur Prüfungswiederholung | |
M1-Äquivalenz | MSM1: Prüfungen der ersten sechs Semester können zwei Mal wiederholt werden, § 17 Abs. 2, § 10 Abs. 1 PO MSM 1.1 MSM2: Prüfungen, die eine „M1-Äquivalenz“ im Prüfungsplan aufweisen, können nur zwei Mal wiederholt werden. § 12 Abs. 1 PO MSM 2.0* i.V.m. Anlage 1 „Prüfungsplan“. |
keine M1-Äquivalenz | MSM1: Im 1. bis einschließlich 6. Fachsemester können Prüfungen grundsätzlich nur zwei Mal wiederholt werden. Ab dem 7. Fachsemester stehen fünf Prüfungswiederholungen zur Verfügung. MSM2: Prüfungen, die keine „M1-Äquivalenz“ im Prüfungsplan aufweisen können insgesamt bis zu fünf Mal wiederholt werden. |
Anmeldung zu Wiederholungsterminen | Ab der 2. Prüfungswiederholung (3. Versuch) ist nur noch eine persönliche Anmeldung ggf. unter Vorlage eines Prüfungsberatungsprotokolls möglich. |
drei erfolglose Prüfungsversuche | Nach drei erfolglosen Prüfungsversuchen besteht aufgrund des Beschlusses des Prüfungsausschusses die Möglichkeit zu entscheiden, ob und welche Kurse wiederholt werden können. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen im Prüfungsamt Humanmedizin erforderlich, bei dem verbindlich die Vorgehensweise festgelegt wird. Danach stehen drei weitere Prüfungsversuche zur Verfügung. § 12 Abs. 2 PO MSM 2.0 |
Prüfungsberatung / Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch | Vor dem letzten Prüfungsversuch muss in analoger Anwendung von § 56 Abs. 4 RASP ein Prüfungsberatungsgespräch durchgeführt werden. Hierüber wird ein Protokoll gefertigt und ist dem Prüfungsamt vorzulegen. Die Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch erfolgt persönlich unter Vorlage des Protokolls über die Prüfungsberatung im Prüfungsamt. |
Prüfungszulassung / Widerruf / Rücktritt / Abbruch der Prüfung
Prüfungszulassung | |
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Grundlage der Prüfungszulassung | Die Zulassung wird auf Grundlage der - erfolgten Anmeldung zur Prüfung, - erfolgten Teilnahme am Progress Test Medizin sowie der - erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt. Die erforderlichen Mindestzeiten für die regelmäßige Teilnahme entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulordnung (siehe Downloads). |
Berechtigung zur Prüfungsteilnahme | Zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ist berechtigt, wer eine Prüfungszulassung erhält, § 46 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 f. RASP |
Bekanntgabe der Zulassung | Die Zulassungsbekanntgabe erfolgt rechtzeitig, in der Regel sieben Tage vor dem Prüfungstermin im HIS-Konto. Im HIS-Konto ist auch der Prüfungsort (Hörsaal) zu finden. Der Prüfungsort ist verbindlich und kann nicht geändert werden. § 46 RASP |
Widerruf, Rücktritt und Abbruch der Prüfung | |
Widerruf | Die Prüfungsanmeldung kann innerhalb des Anmeldezeitraumes* ohne Angabe von Gründen elektronisch im HIS rückgängig gemacht bzw. storniert werden. Nach dem Ende des Anmeldezeitraums* kann die Prüfungsanmeldung bis 14 Tage (bei MSM 1.1: einen Tag) vor der Prüfung elektronisch im HIS widerrufen werden. Der Widerruf ist für den Prüfungstermin verbindlich. § 9 Abs. 1 PO MSM 2.0, § 11 Abs. 5 PO MSM 1.1 MSM 1.1: nach Ende der Anmeldefrist bis einen Tag vor einer angemeldeten Prüfung MSM 2.0: nach Ende der Anmeldefrist bis 14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraumes. § 9 Abs. 2 PO MSM 2.0 *Termine und Fristen / Wochenplan |
Rücktritt | Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung nur noch mit wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung bzw. Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle. Für diesen Rücktritt sind unverzüglich Nachweise einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die ärztliche Bescheinigung (Attest) der Prüfungsunfähigkeit ist bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. § 52 Abs. 1 und 2 RASP |
Prüfungsabbruch | Wird die Prüfung vor dem Prüfungsende abgebrochen, ist dies zwingend dem jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (ggf. Saalaufsicht) bekannt zu geben. Zudem ist ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 53 Abs. 1 RASP |
Einwände im Prüfungsverlauf / Beanstandung von Klausurfragen
Einwände im Prüfungsverlauf | |
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Behinderungen | Etwaige Behinderungen oder Störungen im Prüfungsverlauf sind unverzüglich der Aufsicht führenden Person anzuzeigen. |
Beanstandung von Klausurfragen (Einsprüche) | |
Frist | Innerhalb von drei Werktagen nach Ende der Prüfungswoche besteht die Möglichkeit Prüfungsaufgaben in Klausuren zu beanstanden. § 38 Abs. 3 RASP |
Antragsformular | Bei Beanstandungen von Prüfungsaufgaben ist ausschließlich das vom Prüfungsausschuss festgelegte Antragsformular zu nutzen. Das Formular kann erst über das Funktionsfeld „ausgefüllten Antrag abspeichern“ gespeichert werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Fehlende Angaben werden kenntlich gemacht. Das digital ausgefüllte Antragsformular ist elektronisch an einspruch(at)charite.de zu richten. In der Betreffzeile ist das Stichwort „Antrag Einspruch – Matrikelnummer“ anzugeben. Eine Bearbeitung erfolgt nur bei fristgemäßem Eingang der E-Mail. § 38 Abs. 3 RASP Antragsformular inhaltliche Einsprüche Probleme beim Öffnen des Antragsformular |
Auswertung von Klausuren / Ergebnisse
Zeitlicher Ablauf | Die Auswertung und Bewertung der Klausuren dauert in der Regel 14 Tage beginnend nach dem Ende der letzten Prüfungswoche. |
Vorläufige Lösungen | Nach dem Ende der letzten Prüfungswoche wird auf den Seiten Prüfungen eine Tabelle mit den vorläufigen Lösungen der Klausuren veröffentlicht. |
Vorauswertung / kritische Items | Nach Erfassung der Prüfungsdaten werden die Fragen hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte (z.B. Trennschärfe, Verteilung Distraktoren) analysiert. Auffälligkeiten (z.B. eine Frage wurde von allen Leistungsgruppen als überwiegend falsch beantwortet) werden als kritische Items erkannt und gekennzeichnet. |
Post-Review | Zusammen mit den von Studierenden beanstandeten Fragen erhalten die Fachvertreter sie zur Stellungnahme. Nach Einholung der Stellungnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss in einem Post-Review-Verfahren über die Beibehaltung, Eliminierung, Umwertung und einen Nachteilsausgleich bei eliminierten Fragen der kritischen Items und beanstandeten Prüfungsaufgaben. § 38 Abs. 4 RASP i. V. m. § 11 Abs. 2 PO MSM 2.0 |
Antwortbogen | Spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses kann im HIS-Konto auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden. |
Ergebnismitteilung | Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis im HIS-Konto veröffentlicht. Parallel wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Post-Review-Verfahren geprüft, ob ein Nachteilsausgleich zu Gunsten der zu prüfenden Person zu gewähren ist. Ist dies der Fall, so wird das Ergebnis zu Gunsten der zu prüfenden Person geändert. Andernfalls bleibt es bei der vorherigen Ergebnismitteilung. Eine mögliche Änderung des Ergebnisses wird während der Anmeldewoche zum 2. Prüfungstermin im HIS-Konto veröffentlicht. |
Anpassung Notenskala gem. § 48 RASP: Hinweisblatt | |
Ergebnisse | |
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Hauptzyklus | Zusammenfassung Klausurergebnisse |
Punkte-Noten-Zuordnung | |
Wiederholungszyklus 2. Termin | Zusammenfassung Klausurergebnisse |
Punkte-Noten-Zuordnung |
Gegenvorstellungsverfahren
Gegenvorstellungsverfahren | Gegen die Bewertung der Prüfungsleistung kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung erhoben werden. § 63 Abs. 1 RASP |
Frist bei schriftl. Prüfungen | Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben. § 63 Abs. 2 RASP |
Frist bei mündl.-prakt. Prüfungen | Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung grundsätzlich anlässlich der Bekanntgabe der Note oder des Prozentwertes bei der prüfenden Person oder der Prüfungskommission zu erheben. Sie kann auch spätestens eine Woche nach der mündlichen Prüfung erhoben werden. § 63 Abs. 3 und 4 RASP |
Begründung der Gegenvorstellung | Die Gegenvorstellung ist mit einer konkreten Begründung zu versehen. |
Einsicht in Prüfungsunterlagen | Es besteht die Möglichkeit Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu erhalten. Bei Klausuren kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden. vgl. § 6 RASP |
Adressat | Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss Medizin. Das Prüfungsamt Humanmedizin nimmt die Gegenvorstellungen für den Prüfungsausschuss entgegen. |
Wechsel PO MSM1.1 zu MSM2.0
Info zum Wechsel (23.07.17)
Sprechzeiten des Referates für Studienangelegenheiten
CCM, Hannoversche Str. 19, 10115 Bln | |
Di, Do, Fr | 09.30 - 12.30 Uhr |
Di | 13.30 - 16.00 Uhr |
Mi | ganztags geschlossen |
Außerhalb der Sprechzeiten sind wir telefonisch (AB) oder per E-Mail zu erreichen. | |
Servicehotline | Tel. 450 576 042 |
studang-hotline(at)charite.de |
Kontakt Prüfungsamt Humanmedizin
Raum: 03.073 | Fax: 450 7576 903 pruefungen(at)charite.de | |
Frau Nonnenpredger | Tel. 450 576 162 |
Frau Bade | Tel. 450 576 202 |
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über die Charité-E-Mailadressen der Studierenden erfolgen muss. Auskünfte zu Studierendendaten werden ausschließlich an die betroffenen Studierenden selbst oder bevollmächtigte Personen erteilt.
Termine und Fristen / Wochenplan
Wechsel PO MSM1.1 zu MSM2.0
Info zum Wechsel (23.07.17)
Prüfungsausschuss MSM
Prüfungsausschuss für den Modellstudiengang Medizin Herrn Prof. Dr. Imre Vida c/o Referat für Studienangelegenheiten, Prüfungsamt Humanmedizin Charitéplatz 1 10117 Berlin |
Allen Briefwechsel mit dem Prüfungsausschuss (Anträge, Einsprüche etc.) sind an den Prüfungsausschuss zu adressieren und an das Prüfungsamt Humanmedizin zu senden. |