
Rückmeldung
Wenn Sie im kommenden Semester an der Charité weiter studieren möchten, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der fälligen Semestergebühren.
Sie befinden sich hier:
Informationen zur Rückmeldung
Gemäß der Ankündigung von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) vom 7. Januar 2023 gibt es einen einmaligen Landeszuschuss. Der Zuschuss von 75,00 € wird allen Studierenden gewährt, die zu einem konkreten Stichtag (voraussichtlich 31.05.2023) an der Charité – Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert sind. Die konkrete Höhe Ihrer zu zahlenden Gebühren finden Sie in Ihrem Account ( https://campus.charite.de ).
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According to the announcement by the Senate Department for the Environment, Urban Mobility, Consumer Protection and Climate Action (SenUMVK) on January 7, 2023, there is a one-time state subsidy. The subsidy of €75.00 will be granted to all students who are enrolled at the Charité – Universitätsmedizin Berlin on a specific date (probably May 31, 2023). You can find the exact amount of your fees to be paid in your account ( https://campus.charite.de ).
Säumnisgebühr
Bei Überweisung nach Ablauf der Hauptfrist ist zusätzlich eine Säumnisgebühr in Höhe von 19,94 Euro zu zahlen.
Für die Wahrung der Rückmeldefrist ist einzig der Tag des Zahlungseingangs entscheidend. Damit keine Säumnisgebühr anfällt, muss die Rückmeldegebühr mit Ablauf des letzten Tages der Hauptfrist auf dem Konto der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingegangen sein.
Berücksichtigen Sie, dass Buchungen ausschließlich an Bankarbeitstagen, das heißt zu den Öffnungszeiten des Kreditinstitutes gebucht werden. Zahlungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen werden nicht gebucht und je nach Kreditinstitut kann es zwischen 2 bis 4 Werktage dauern, bis die Zahlung eintrifft.
Verwendungszweck
Die Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgt automatisch durch unser System anhand des Verwendungszwecks.
Geben Sie deshalb im Verwendungszweck ausschließlich den in Ihrem Account genannten Verwendungszweck an und machen bitte keine weiteren Angaben im Verwendungszweck.
Achtung!
Ihre Rückmeldung erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Betrag vollständig auf dem Konto der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingegangen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfolgt keine ordnungsgemäße Rückmeldung, wird die Exmatrikulation gemäß Berliner Hochschulgesetz eingeleitet. Rechtliche Grundlage: BerlHG § 15 Abs. 1
Wiedereinschreibung für Kurse und Module
Zur Wiedereinschreibung beachten Sie bitte die semesterensprechenden Hinweise und Zeiträume.
Exmatrikulation nach Abschluss des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M3)
Nach Abschluss des dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M3) werden alle Personen, die uns vom Landesprüfungsamt Berlin (LPA) mit Status M3 bestanden gemeldet wurden, automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Bis dahin behalten Sie ebenfalls ihren Studierendenstatus.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall bis Semesterende weiterhin alle Rundmails der Charité erhalten, die Sie möglicherweise nicht mehr betreffen (z.B. Aufforderung zur Rückmeldung u.ä.). Diese Rundmails können Sie dann selbstverständlich ignorieren.
Ebenfalls haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich mit sofortiger Wirkung zu exmatrikulieren und die anteilige Rückerstattung des Semestertickets zu beantragen. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie in diesem Fall die Campuscard abgeben müssen sowie Ihren Studierendenstatus und auch den Zugang zu Ihrem Charité-eigenen E-Mail-Account mit dem Zeitpunkt der Exmatrikulation verlieren.
(Den Antrag auf Exmatrikulation und Antrag auf Rückerstattung finden Sie auf Campusnet > Studienorganisation > Formulare und Anträge).