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Barrierearmes Studium an der Charité

Hinweise und Informationen zum barrierearmen Studium für Schwerbehinderte und chronisch kranke Studierende an der Charité.

Sie befinden sich hier:

Wie sieht ein barrierearmes Studium an der Charité aus?

Sie haben mit Ihrer Behinderung bereits mehr Belastungen als andere Studierende zu bewältigen. Um Ihnen das Studium zu erleichtern, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Unser Ziel ist es, Ihnen ein barrierearmes Studium zu ermöglichen und Ihre Teilhabe zu fördern, damit Sie sich intensiv auf die Studieninhalte konzentrieren können.

Wir möchten Sie unterstützen, Ihr Studium an der Charité erfolgreich abzuschließen.

Hinweise und Informationen

Im „Flyer“ finden Sie allgemeine Informationen zum Studium mit Behinderung.

Im Dokument „Lehre ohne Barriere“ erhalten Sie weitere Informationen zu Ansprechpartnern, barrierefreien Zugängen und Nachteilsausgleich.

Der Tätigkeitsbericht der Ansprechperson für behinderte und chronisch kranke Studierende ist im „Jahresbericht“ nachlesbar.

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten finden Sie auf dieser Seite und im Dokument FAQ zum Studium mit Schwerbehinderung/ chron. Erkrankung/ Beeinträchtigung“.

Speziell für Studienanfänger gibt das Dokument „Tipps für SB Erstsemester“ einen Einblick.

Fragen und Antworten

Kann ich mit einer Schwerbehinderung/chronische Erkrankung überhaupt studieren?

Ja, können Sie.

Gibt es einen Gesundheitstest vor Studienbeginn, der über die Studieneignung entscheidet?

Nein.

Erhalte ich als Schwerbehinderte/r automatisch einen Studienplatz?

Nein, Sie bewerben sich wie alle anderen. Schwerbehinderte können einen Härtefallantrag geltend machen, bei dem ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Alle Medizinbewerber/innen
schreiben den TMS-Test mit, der nur einmal absolviert werden darf. Bewerbungsinformationen:
www.hochschulstart.de

Weiß die Charité, dass ich den Studienplatz über einen Härtefall erhalten habe?

Nein, die Stiftung Hochschulstart sendet der Charité die Liste aller zugelassenen Bewerber/innen, unabhängig vom Zulassungsgrund.

Ist das Studium an der Charité barrierefrei?

Es ist barrierearm. Mobilitätseingeschränkte Studierende werden in den barrierefreien Studiengruppen bevorzugt. Diese Gruppen (POL-Gruppe 1 und 31 im MSM) haben möglichst wenig Campuswechsel. Für den Zugang zu einer barrierefreien Gruppe finden Sie den „Antrag auf Sondereinteilung“ in Campusnet; zur Beantragung ist bei der Kurseinschreibung der Schwerbehinderten (SB)- Ausweis vorzuzeigen.

An wen kann ich mich zum Thema Schwerbehinderung/chronische Erkrankung/Beeinträchtigung vertrauensvoll wenden?

  •  An der Charité ist PD Dr. Konstanze Vogt für alle Studiengänge die Ansprechperson für SB Studierende. Ihr Büro befindet sich im Referat für Studienangelegenheiten:
  • Für psychische Beeinträchtigungen, Lernprobleme und Prüfungsangst (auch ohne Behinderung) gibt es zusätzlich das Angebot von Medicoach (Sylvie Tappert, Silke Böhm):
  • Die Fachschaft bietet eine studentische Beratungsstelle für Gleichstellung, Familie und Behinderung an: 
  • Die Beratung Barrierefrei Studierenden finden Sie unter diesem Link.


Dort werden neben Beratungen auch technische Hilfen für das Studium oder Assistenzen organisiert und finanziert. Hierzu ist eine vertrauliche Stellungnahme der Ansprechperson erforderlich, ohne dass die Dozierenden davon erfahren.

Wird irgendwo vermerkt, dass ich schwerbehindert/chronisch krank bin?

Nein, das unterliegt dem Datenschutz. Niemand erfährt, dass Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben. Daher wird auch keine Vertrauensperson Sie ungefragt ansprechen; Sie selbst müssen aktiv werden, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.

Werden meine Angaben aus dem Beratungsgespräch weitergegeben?

Nein, alle Angaben sind vertraulich. Auch Anfragen bei anderen Stellen erfolgen nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

Wirkt sich meine Behinderung auf die Studiengebühren aus?

Nein. Wenn Sie wegen einer Gehbehinderung das Semesterticket nicht benötigen, können Sie sich vom Studierendensekretariat die Kosten des Semestertickets zurückerstatten lassen (Antrag
in Campusnet, dazu beidseitige Kopie des SB-Ausweises mit Merkzeichen G oder aG).

Welche Hilfen gibt es konkret für behinderte Studierende?

Es gibt für Prüfungen Nachteilsausgleiche (Zeitverlängerung, Assistenz, Hilfsmittel je nach Bedarf), barrierefreie POL- Gruppen für Mediziner, einen Härtefallantrag für das PJ, Hilfsmittel und
Assistenzstunden vom Studierendenwerk.

Erhalte ich denselben Nachteilsausgleich (NTA) wie in der Schule?

Nein, der NTA gilt für Prüfungen und ist in der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen (RASP) in §37 beschrieben. Er wird individuell beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs beantragt und gegebenenfalls genehmigt.

Erhalte ich automatisch einen NTA, wenn ich 100% Behinderung habe?

Nein. Der NTA ist unabhängig vom Grad der Behinderung und bezieht sich konkret auf ausgleichsfähige Einschränkungen bei den Prüfungen. Er wird individuell beim Prüfungsausschuss
des Studiengangs beantragt.

Haben alle Studierenden mit Beeinträchtigung einen Anspruch auf einen NTA?

Nein. Jeder schwerbehinderte Studierende kann einen Antrag auf NTA stellen, wenn eine individuelle Beeinträchtigung sie/ihn behindert. Der NTA bezieht sich auf Prüfungsleistungen und muss
fachärztlich begründet werden. Die Antragstellung ist auf Campusnet beschrieben. Der Prüfungsausschuss prüft, ob es sich um einen ausgleichsfähigen Nachteil handelt.

Gibt es auch einen NTA für das Staatsexamen?

Ja, der NTA für Staatsprüfungen wird direkt beim Landesprüfungsamt (LPA) beantragt, beizufügen sind der SB-Ausweis und ein fachärztliches Attest.

Ist bei mir weniger Anwesenheit erlaubt, weil ich schwerbehindert bin?

Nein. Die Anwesenheitsquote von 85% gilt für alle Studierenden und in allen Studiengängen. Bei Krankheit oder Behinderung kann sich das Studium im Einzelfall länger hinziehen; es gibt keine maximale Semesterzahl laut BerlHG.

Kann ich im Krankheitsfall ein Urlaubssemester einlegen?

Ja. Anträge sind auf Campusnet zu finden. Zum Antrag wegen Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich, welches das Urlaubssemester empfiehlt. Ein Urlaubssemester muss spätestens 6
Wochen nach Semesterbeginn im Studierendensekretariat beantragt werden.

An wen kann ich mich wenden, falls ich von Dozierenden, Studierenden oder anderen Personen wegen meiner Erkrankung/Behinderung benachteiligt werde?

Auch hier stehen Ihnen die Ansprechperson für behinderte Studierende, Medicoach, die Fachschaft und das Studierendenwerk zur Verfügung (siehe Frage 6).

Ist eine chronische Erkrankung einer SB in bestimmten Punkten beim Studium gleichgestellt?

Ja. Von einer chronischen Erkrankung spricht das Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn eine gesundheitliche Störung (körperlich/psychisch) länger als 6 Monate anhält. Dann kann ein SB-Antrag gestellt werden; einen SB-Ausweis gibt es erst ab 50% Grad der Behinderung (GdB). Der in der RASP beschriebene NTA bezieht sich auf die Definition von chronischer Erkrankung im SGB IX.

  • Im Studium sind chronisch kranke und schwerbehinderte Studierende gleichgestellt.
  • Für einen Antrag auf NTA (für Prüfungen oder Staatsexamen) muss immer ein fachärztliches Attest eingereicht werden. Der SB-Ausweis wird zusätzlich beigefügt, falls vorhanden.
  • Für den Antrag auf Sondereinschreibung in der Kurseinschreibung reicht die Vorlage des SBAusweises aus.
  • Für den Härtefallantrag im PJ muss immer ein fachärztliches Attest eingereicht werden; der SB-Ausweis kann zusätzlich eingereicht werden.

Kann ich in der Medizin/Zahnmedizin mit einer Behinderung die Approbation erhalten?

Ja. In beiden Fächern gibt es neben Klinik und Praxis viele weitere Betätigungsmöglichkeiten.


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