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Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

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Klinisches Personal hält zwei Puzzleteile in die Kamera

Fragen und Antworten

Hier sollen sämtliche Fragen rund um das Studium geklärt werden, unabhängig vom Studiengang.

Sie befinden sich hier:

Welche Maßnahmen gelten aktuell für den Wissenschafts- und Lehrbetrieb an der Charité?

Sowohl Medien als auch Bürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Fragen zum aktuellen Ausbruch des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).

Weitere Informationen:

Themenschnellzugriff

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A

Adresse

Wo kann ich meine Adresse ändern?

Die Studierenden können die Adresse selber anpassen auf HIS.de

Verlauf zur Anmeldung:

  • 1) Anmeldung mit den bekannten Anmeldedaten
  • 2) Linker Reiter: „Kontaktdaten“
  • 3) "My Personal Details"
  • 4) "Addresses"
  • 5) "New / Edit"

B

BaföG

Wo finde ich Hinweise für BAföG-berechtigte Studierende?

Gemäß den Vorgaben des Amtes für Ausbildungsförderung muss vor Beantragung einer Förderung für das 5. oder 6. Semester ein Leistungsnachweis in Form einer ECTS-Punkteübersicht oder des Formblatts 5 eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Servicehotline und Email des Referats für Studienangelegenheiten:

+49 30 450 576 042

Studium mit Behinderung

Wie sieht ein barrierefreies Studium bei der Charité aus?

Sie haben mit Ihrer Behinderung bereits mehr Belastungen als andere Studierende zu bewältigen. Um Ihnen das Studium zu erleichtern, haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

Unser Ziel ist es, Ihnen ein barrierefreies Studium zu ermöglichen und Ihre Teilhabe zu fördern, damit Sie sich intensiv auf die Studieninhalte konzentrieren können.

Wir möchten Sie unterstützen, Ihr Studium an der Charité erfolgreich abzuschließen.

Hinweise und Informationen:

Im PDF-Dokument "Lehre ohne Barriere" erhalten Sie weiterführende Informationen zu

  • Wichtige Ansprechpartner
  • Hinweise zu barrierefreien Zugangswegen
  • Härtefallantrag
  • Befreiung vom Semesterticket
  • Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen

Der Jahresbericht der Ansprechperson für behinderte und chronisch kranke Studierende ist im PDF-Dokument "Jahresbericht" nachlesbar.

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten finden Sie im PDF-Dokument "FAQ zum Studium mit Schwerbehinderung/chron. Erkrankung/Beeinträchtigung". Bitte schauen Sie nach, ob Ihre offenen Fragen darunter sind. Falls Sie eine Frage haben, die diese FAQs nicht beantworten, oder eine Antwort nicht zufriedenstellend ist, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Ansprechperson für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf.

Im PDF-Dokument "Allgemeiner Ablauf Antrag auf Nachteilsausgleich (NTA)" haben wir für Sie den üblichen Ablaufprozess von der Antragstellung bis zur Gestattung zusammengefasst.

Downloads:

Berlin University Alliance

Wie bewerbe und schreibe ich mich für das Programm ein?

Das hängt vom jeweiligen BUA-Lehrformat ab.

Die Anmeldung und Einschreibung für ein BUA-Modul der Charité erfolgt über E-Mail an das BUA-Büro zu Studium und Lehre der Charité. 

Eine Erläuterung für das Anmeldeverfahren für ein StuROPx- X-Research-Group finden Sie auf der Seite der Berlin University Alliance

Eine Erläuterung für das Anmeldeverfahren für ein StuROPx- X-Tutorial finden Sie ebenfalls auf der Seite der Berlin University Alliance

Eine Bewerbung für ein BUA-Joint Degree erfolgt regulär über das Zulassungsverfahren der jeweiligen Hochschule.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Fragen zum BUA-Lehrangebot der Charité kontaktieren Sie bitte das BUA-Büro zu Studium und Lehre der Charité: Effi Zikou-Iwai (bua-buero@charite.de)

Für Fragen rund um das BUA-Lehrangebot der FU-, HU-, TU-Berlin wenden Sie bitte an das jeweilige BUA-Büro zu Studium und Lehre: https://www.berlin-university-alliance.de/commitments/teaching-learning/bua-buero/index.html

Können auch Studierende aus anderen Hochschulen am BUA-Lehrangebot der Charité teilnehmen?

Das BUA-Lehrangebot der Charité richtet sich ausschließlich an Studierende der Freien Universität Berlin, Humboldt Universität zu Berlin, Technischen Universität Berlin und der Charité  –  Universitätsmedizin Berlin.

Kann ich erworbene Leistungen aus einer Veranstaltung des BUA-Teaching and Learning für mein Studium anrechnen lassen?

Es besteht die Möglichkeit einer Anrechnung für Bachelor- und Masterstudiengänge, gegebenenfalls auch für Promotion. Diese Möglichkeit sollten die teilnehmenden Studierenden selbst mit ihrem Prüfungsbüro abklären.

C

Campuscard

Wann erhalte ich meine Campuscard?

Nach erfolgreicher Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren und Freischaltung Ihres Benutzerkontos können Sie sich Ihre Campuscard im Referat für Studienangelegenheiten erstellen. Auf der Rückseite Ihrer Campuscard wird das VBB-Semesterticket aufgedruckt.

Zur Erstellung Ihrer Campuscard benötigen Sie einen einmalig nutzbaren QR-Code. Diesen erhalten Sie automatisch über Ihren HIS-Account unter Studiumsverwaltung | Campuscard.

Weitere Informationen: 

Wie benutze ich meine Multifunktionale Karte?

Die Campuscard ist ein elektronisches Ausweissystem für Studierende. Die elektronischen Inhalte der Karten sind verschlüsselt und enthalten keine persönlichen Daten der Studierenden.

Weitere Informationen:

Zugang zum Charité-Netz

Wann erhalte ich mein persönliches Benutzerkonto?

Mit der Immatrikulation an der Charité - Universitätsmedizin Berlin erhalten Sie ein persönliches Benutzerkonto. Dieses Konto ermöglicht Ihnen einen Zugang zu mehreren IT-Diensten und erfolgt mit Ihrem Benutzername/Login und Passwort

Wie schalte ich mein Benutzerkonto frei?

Um Ihr Benutzerkonto und deren Dienste nutzen zu können, müssen Sie eine Freischaltung über das Zugangsportal der Charité durchführen. Dazu benötigen Sie Ihre Dienstleistungsnummer, welche Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten haben. Des weiteren richten Sie im Portal Ihr Initialpasswort zum Login ein.

Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk:

 +49 30 450 575444 oder

Bitte berücksichtigen Sie, das die Freischaltung Ihres Benutzerkontos erst nach Zuordnung Ihrer Immatrikulationsgebühren erfolgen kann.

Ihre E-Mail-Adresse (vorname.nachname@charite.de (soweit verfügbar)).

Mit dieser E-Mail-Adresse informiert Sie die Fakultät über wichtige Angelegenheiten (zum Beispiel Stundenplanänderungen). Prüfen Sie regelmäßig Ihre neuen Nachrichten!

Aus Identifikations- und Datenschutzgründen erfolgt jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über Ihre Charité-E-Mailadresse. Ihre Verwendung wird verbindlich festgelegt.

Zugang zu Ihrem E-Mailpostfach der Charité

Wie kann ich mir einen VPN-Zugang freischalten lassen?

Die Charité bietet allen MitarbeiterInnen sowie Studierenden der Charité einen VPN-Zugang an. Dieser Dienst ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich von zu Hause oder einem anderen Ort in das Charité-Netzwerk einwählen möchten, um Dienste zu nutzen, die nur im internen Netz (Intranet) der Charité angeboten werden.

Mit dem VPN-Grundantrag Studierende wird die Einrichtung eines VPN-Zugangs für Studierende beantragt. Eingeschlossen sind die Standard-Berechtigungen "Internet-Proxy" und "Intranet".

Weitere Informationen:

Gibt es Computerarbeitsplätze der Charité und wie sind sie nutzbar?

Um in das Intranet der Charité zu gelangen, können Sie die Computerarbeitsplätze (CIPom) an der Charité nutzen. Das CIPom steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Charité offen. Zur Anmeldung ist ein Charité-Domänenzugang notwendig. Den Charité-Domänzugang erstellen Sie mit Ihrer E-Mailadresse.

Weitere Informationen:

CIPom Standorte:

Camupus Charité Mitte (CCM, Lernzentrum, Virchowweg 5)

Campus Virchow-Klinikum (CVK, Lehrgebäude, Forum 3)

Kennwort vergessen?

Über das Zugangsportal der Charité können Sie sich ein neues Kennwort für Ihre E-Mails vergeben. 
Zwingend erforderlich ist Ihre Dienstleistungsnummer, die Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten haben.

Kennwort neu einrichten:

Nachdem Sie im Zugangsportal die Schaltfläche "Weiter" angeklickt haben, wählen Sie "Ich kenne weder PIN noch Passwort" und anschließend "Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin" aus. Nun folgen Sie den weiteren Anweisungen. Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk.

Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr

 +49 30 450 575444

Desweiteren haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail an das Auskunftssystem der Charité zu senden.

Weitere Informationen:

Dienstleistungsnummer vergessen?

Falls Sie Ihre Dienstleistungsnummer vergessen haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Aus Datenschutzgründen kann Ihnen Ihre Dienstleistungsnummer nur persönlich genannt werden.

 

D

Dienste

Auf welche IT-Dienste habe ich Zugriff?

Mit Ihrem Benutzerkonto (Charité-Domänenzugang) haben Sie Zugang zu mehreren IT-Diensten. Der Zugang erfolgt mit Ihrem Benutzernamen (Login) und Passwort (Kennwort).

o   E-Mail-Postfach (OWA)

o   Portal der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (HIS)

o   Blackboard - Learning Management System (LMS)

o   Lehrveranstaltungs- und Lernzielplattform (LLP)

o   Computerarbeitsplätze der Charité (CIPOM)

o   Themenwahl für Wahlpflichtmodule (Moses)

o   Themen- und Exposeeverwaltung für die Hausarbeit M23 (Minerva)

o   SAP Campusportal (SAP)

Diversity

Wie und wo kann ich mich über das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz informieren?

Auf der Themenseite der Charité können Sie sich über alle wichtigen Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen informieren, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Charité unternommen werden.

Das Team der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen alle Beschäftigten und Studierenden der Charité bei Fragen zur Gleichstellung, sowie insbesondere den Vorstand der Charité und die Leitungsebenen bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Auftrags der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Die Handlungsfelder sind dabei sehr breit gefächert und umfassen Themen wie Karriereplanung, Diversity oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Weitere Informationen:

Downloads

Wo erhalte ich einen Überblick von allen relevanten Formularen und Anträgen?

Wir haben Ihnen eine Seite erstellt, auf der Sie alle relevanten Formulare und Anträge für die jeweiligen Studiengänge finden.

Weitere Informationen:

E

Team eLearning

Welche Lernplattformen und Tools können mich bei meinem Studium unterstützen?

Von den Dozierenden werden Ihnen zu diesem Zweck ergänzend zu den Inhalten einzelner Lehrveranstaltungen eLearning-Materialien zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen in Blackboard zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können Sie für Ihr Selbststudium und Gruppenarbeiten das Wiki-System der Charité benutzen.

Weitere Informationen:

Erasmus

Habe ich die Möglichkeit, ein Erasmus-Semester zu machen?

Ja, die Charité – Universitätsmedizin hat ein umfangreiches Netzwerk von inzwischen 72 Partnern aufgebaut, um ihren Studierenden insgesamt rund 150 Plätze für ein Medizinstudium im Ausland zur Verfügung zu stellen. In welchen Ländern und Universitäten ein Studium im Ausland möglich ist, sowie die Voraussetzungen dafür werden auf der Website des Erasmus-Büros ausführlich vorgestellt.

Exmatrikulation

Wie erfolgt eine Exmatrikulation?

Die Exmatrikulation erfolgt auf schriftlichen Antrag der Studentin oder des Studenten in der Regel zum Abschluss des laufenden Semesters. Soll die beantragte Exmatrikulation sofort wirksam werden, ist dies zu begründen. Eine rückwirkende Exmatrikulation kann auf Antrag zum Abschluss des Semesters erfolgen, zu dem die letzte Rückmeldung vollzogen worden ist.

Weitere Informationen:

Ist es sinnvoll bis zum Abschlussverfahren immatrikuliert zu bleiben?

Wir empfehlen während des Abschlussverfahrens immatrikuliert zu bleiben. Die Immatrikulation ist zwingend, sofern noch Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.

Für die Anmeldung, die Bearbeitung oder das Einreichen der Abschlussarbeiten ist eine Immatrikulation nicht erforderlich.

Bei einer Exmatrikulation ist zu beachten, dass damit auch Rechte, die mit dem Studierendenstatus verknüpft sind verloren gehen.

Hierzu zählen unter anderem Unfall- und Haftpflichtversicherung durch die Charité, die Nutzung der Einrichtungen und der Kommunikationssysteme.

F

Fehlermanagement in Studium und Lehre

Wo kann ich mich über Fehlermanagement informieren?

Das Ziel qualitativ hochwertige Lehre in allen Studiengängen der Charité zu realisieren setzt eine konsequente, transparente Erfassung von Fehlern, die Analyse von Fehlerursachen, die Auseinandersetzung mit Fehlerfolgen sowie die Kenntnis um Fehlerpotential voraus. Das gilt für die Planung, Organisation und Durchführung von Studiengängen ebenso wie für sämtliche damit einhergehende administrative Tätigkeiten.

Nutzen Sie TIRS, um auf Fehler und Fehlerpotential aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen:

Förderzuschuss

Habe ich die Möglichkeit, einen Förderzuschuss zu beantragen?

Grundsätzlich werden für den Förderzuschuss "Minijob-Verträge" geschlossen. Aus steuerrechtlichen Gründen können Studierende nur einen Minijob haben. Sofern der Minijob gekündigt wurde, kann ein neuer Antrag auf Förderzuschuss gestellt werden (bei pandemiebedingter Mitarbeit wird für diesen Zeitraum der Zuschuss "Minijob" ausgesetzt. Nach Beendigung wird der Förderzuschuss weiterbezahlt).

Wenn Sie den studienbegleitenden Förderzuschuss in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte dafür den Personalfragebogen aus. Diesen finden Sie auf der Seite "Formulare und Anträge".

Bitte senden Sie den ausgefüllten Personalfragebogen an folgende E-Mail-Adresse: pflege-pruefungsamt[at]charite.de

H

Hochschulwechsler

Wo erhalte ich Informationen zum Studienbeginn?

I

Immatrikulation

Wo finde ich meine Matrikelnummer?

Mit der Immatrikulation haben Sie eine Matrikelnummer erhalten, die auf Ihrer Campuscard vermerkt ist. Ihre Matrikelnummer ist eindeutig und für die gesamte Studienzeit verbindlich. Damit wird auch dann Ihre Identifikation gewährleistet, wenn zum Beispiel Namensvetter an der Charité immatrikuliert sind.

Bei Prüfungen, Seminararbeiten und allen Verwaltungsvorgängen dient sie zur Identifikation. Bitte geben Sie deshalb Ihre Matrikelnummer bei jeder Korrespondenz immer mit an.

Welche Unterlagen werden für meine Immatrikulation benötigt?

Zusätzlich zum Onlineantrag sind weitere Unterlagen einzureichen, wie zum Beispiel eine Schweigepflichterklärung, ein ärztliches Zeugnis und die Persönliche Erklärung.

Weitere Informationen: 

K

Krankenversicherung

Was ändert sich mit dem elektronischen Studierenden-Meldeverfahren?

Grundsätzlich ist für die Aufnahme eines Studiums der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Checkliste zur Immatrikulation.

In dem Studenten-Meldeverfahren (SMV) findet gemäß §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschule und Krankenkasse in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt.

Was teilt die Charité der Krankenkasse mit?

  • M20: Beginn des Studiums mit Semesterstart und Tag der Einschreibung
  • M30: Ende des Studiums mit Semesterende und Tag der Exmatrikulation/Beendigung

Was teilt die Krankenkasse der Charité mit?

  • M10: Versicherungsstatus (pflichtig oder befreit)
  • M11: Beginn Versicherung nach Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug Zahlung der Beiträge
  • M13: Begleichung rückständiger Beiträge

Wie muss ich einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse melden?

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel.

Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher desto besser. Ihre Krankenkasse sendet dann die erforderliche Meldung zum Status der Krankenversicherung an uns.

Bitte geben Sie dazu unsere gesonderte Absendernummer H0003487 an.

Kennwort

Kennwort vergessen?

Über das Zugangsportal können Sie sich ein neues Kennwort für Ihren Charité-Domänenzugang (Benutzerkonto) vergeben. Dieses Kennwort ermöglicht Ihnen den Zugang zu mehreren IT-Diensten.

Kennwort neu einrichten:

Nachdem Sie im Zugangsportal die Schaltfläche "Weiter" angeklickt haben, wählen Sie "Ich kenne weder PIN noch Passwort" und anschließend "Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin" aus. Nun folgen Sie den weiteren Anweisungen. Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk.

Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr

 +49 30 450 575444

Desweiteren haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail an das Auskunftssystem der Charité zu senden.

Weitere Informationen:

M

Mailkonto

Ich komme nicht mehr in mein E-Mailkonto

Über das Zugangsportal der Charité können Sie sich ein neues Kennwort für Ihre E-Mails vergeben. 
Zwingend erforderlich ist Ihre Dienstleistungsnummer, die Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten haben.

Kennwort neu einrichten:

Nachdem Sie im Zugangsportal die Schaltfläche "Weiter" angeklickt haben, wählen Sie "Ich kenne weder PIN noch Passwort" und anschließend "Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin" aus. Nun folgen Sie den weiteren Anweisungen. Wenn Sie im Zugangsportal gar nicht mehr weiter kommen und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte den HelpDesk.

Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr

 +49 30 450 575444

Desweiteren haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail an das Auskunftssystem der Charité zu senden.

Weitere Informationen:

Mutterschutz

Was versteht man unter dem Gesetz zum Schutz von Müttern im Studium?

Gibt es Angebote zur Kinderbetreuung?

KidsMobil ist ein Angebot zur flexiblen Kinderbetreuung für Beschäftigte und Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Wir nutzen seit vielen Jahren den Dienstleistungsservice der Socius – die Bildungspartner gGmbH -, der den Beschäftigten und Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen und eines zuvor vollständig ausgefüllten und genehmigten Antrages kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Bei KidsMobil handelt es sich um Notfallbetreuung. Es ist nicht zur Abdeckung von Regeldiensten gedacht.

Weitere Informationen:

Welche Besonderheiten gibt es für Schwangere und Stillende bei Prüfungen?

Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen, Stationenprüfung 2 und 3D-MC) zu beachten.

N

Nachteilsausgleich

Wie und wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung?

Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen – betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.

Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten/Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine "Ausgleichsempfehlung" enthalten.

Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.

Downloads:

Weitere Informationen:

P

Promotion

Wie schreibe ich mich als PromotionsstudentIn ein/um?

R

Rückmeldungen

Wie erfolgt die Rückmeldung für meinen Studiengang?

Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der fälligen Semestergebühren. 

  1. Die Semestergebühren müssen vollständig und fristgerecht auf dem Konto der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingegangen sein (einzig der Tag des Zahlungs­eingangs entscheidend) und
  2. alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind

Erfolgt keine ordnungsgemäße Rückmeldung, erfolgt die Exmatrikulation gemäß Berliner Hochschulgesetz eingeleitet (BerlHG § 15 Abs. 1).

Weitere Informationen:

S

Stundenplan

Wo kann ich meinen Stundenplan einsehen?

Moses ist ein System zur Planung und Verwaltung von Lehrveranstaltungen. Hier können Studierende auf die eigenen Stundenpläne zugreifen und an Themenwahlen teilnehmen.

Die Zugangsdaten entsprechen Ihrem Charité-Login.

Weitere Informationen:

Studiengebühren

Wie erfolgt die Zahlung für die Studiengebühren?

  • Die Zuordnung Ihrer Rückmeldegebühr erfolgt automatisch durch unser System
  • Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Ihren individuellen Verwendungszweck an, um eine gesicherte Zuordnung Ihrer Zahlung zu ermöglichen
  • Ihren Verwendungszweck finden Sie in Ihrem HIS-Account unter STUDIUMSVERWALTUNG | GEBÜHREN-KONTO | SEMESTERGEBÜHREN
  • Sofern Sie keinen HIS-Account besitzen, verwenden Sie als Verwendungszweck "Matrikelnummer Name, Vorname"
  • Bitte überweisen Sie so schnell wie möglich und berücksichtigen Sie, dass es je nach Kreditinstitut zwischen zwei bis vier Werktage dauern kann, bis die Zahlung eintrifft
  • Erst nach korrekter Zuordnung ist eine Rückmeldung möglich
  • Erst nach erfolgter Rückmeldung kann die Campuscard aktualisiert werden (Rückseitiger Gültigkeitsaufdruck des VBB-Semestertickets)
  • Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation gemäß Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG § 15 Abs. 1) eingeleitet

Weitere Informationen:

T

U

Arbeits- oder Wegeunfall

Was muss bei einem Arbeitsunfall/Wegeunfall beachtet werden?

Die Sicherung Ihrer Rechtsansprüche aus dem Unfallgeschehen setzt voraus, dass die Hochschule dem Unfallversicherungsträger das Unfallereignis mittels Unfallanzeige zur Kenntnis gibt. Hierfür müssen Sie umgehend eine Unfallanzeige ausgefüllt und an das Zentrale Servicebüro senden.

Weitere Informationen:

Urlaubssemester

Kann ich während eines Urlaubssemesters an Prüfungen teilnehmen?

Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. (Paragraf 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin)