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Prüfungen

Die Leistungsüberprüfungen im Bachelorstudiengang Pflege sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt.

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Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass aus Da­ten­schutz­grün­den jegliche Korres­pon­denz zu per­so­nen­­bezo­genen Studien- und Prü­fungs­an­gelegen­heiten ausschließlich über die Charité–E–Mailadressen der Stu­die­ren­den erfolgen muss. Auskünfte zu Stu­die­ren­den­daten werden wie bisher aus­schließ­lich an die be­trof­fenen Stu­die­renden selbst oder be­voll­mäch­tigte Per­so­nen erteilt.

Allgemeines

Hochschulprüfungen sind eine wichtige Form der Leistungskontrolle, die über den weiteren Studienverlauf entscheiden und als Feedback sowohl für Studierende als auch die Universität von besonderer Bedeutung sind. Zweck jeder Bewertung ist es, Rückschlüsse auf die erworbenen Fähigkeiten/Kenntnisse/Fertigkeiten zu ziehen.

Die Überprüfung der Leistung im Bachelor Pflege ist in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt. Alle Abschlussprüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4 = ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen.

Die modulbezogenen Prüfungen finden in Form von Referaten, aktiven Teilnahmen und der Erarbeitung von Konzeptpapieren statt. Die modulübergreifenden Prüfungen können sowohl durch schriftliche als auch durch strukturierte mündlich-praktische Formate abgebildet werden.

Gremien und Instituionen

Der Prüfungsausschuss stellt die ordnungsgemäße Durchführung und Evaluation von Prüfungsverfahren sicher und entscheidet über grundsätzliche Fragen im Kontext der Prüfungsdurchführung. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist in der Prüfungsordnung geregelt.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter anderem:

  • Festlegung der Prüfungstermine, Zulassung zu Prüfungen
  • Entscheidungen in Einspruchs- und Gegenvorstellungsverfahren
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Bildung von Prüfungskommissionen und Bestellen von Prüfer*innen

Im Referat für Studienangelegenheiten sind die Prüfungsämter angesiedelt.

Das Prüfungsamt ist neben der Beantwortung genereller Studierendenanfragen rund um die Prüfungen unter anderem auch zuständig für:

  • Verwaltung von Prüfungsleistungen
  • An- und Abmeldungen von Prüfungen
  • Verbuchung von Anerkennungen
  • Beglaubigungen; Anfertigung von Urkunden und Zeugnissen

Der Prüfungsbereich für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung des Referats für Studienangelegenheiten ist für die zentrale Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig.

Das beinhaltet

  • Konzeption und Weiterentwicklung verschiedener Prüfungsformate
  • Vorbereitung, Durchführung, Organisation und Auswertung der Prüfungen
  • Beratung zu Prüfungen für Studierende
  • Beratung von Lehrenden und Prüfenden der verschiedenen Studiengänge
  • Qualitätssicherung und Evaluation

Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit Lehrenden und Prüfenden. Weiterhin ist der Prüfungsbereich in verschiedenen Gremien sowohl inneruniversitär als auch in einschlägigen Fachgesellschaften aktiv.

Rechtliche Regelungen

Allgemeine Fragen zu Prüfungen sind in der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin (RASP) geregelt. Zusätzlich dazu regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs die Besonderheiten des Prüfverfahrens.

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Schriftliche Prüfungen

1. Semester

Die schriftliche Prüfung besteht aus 20 Fragen im Antwort-Wahlverfahren (Multiple-Choice/MC) sowie 10 Fragen im offenen Format. Die MC-Fragen werden im Typ A (Einfachauswahl) gestellt. Es werden Inhalte zu den Modulen P01-P04 erfragt, als Orientierung zum Lernen dienen die Groblernziele mit den Markierungen (Vorlesung, Seminar und Praxisseminar).

4. Semester (Fallbasierte Klausur)

Ein komplexer Fall, der sich inhaltlich auf die Module 13, 14 und 15 bezieht, wird in dieser Prüfung dargestellt. Im Anschluss werden Prüfungsinhalte im "offenen Fragenformat" erfasst.

Mündlich-praktische Prüfungen

2. Semester – Stationenprüfung

Die Prüfung besteht aus mindestens vier Stationen, die in Form eines Prüfungsparcours aufgebaut werden. Semesterübergreifend werden dabei Inhalte aus den Modulen (P01, P05, P06, P07, P08) geprüft. Die Prüfung beinhaltet zwei Stationen in Form von mindestens mündlichen Prüfungsgesprächen und mindestens zwei Stationen im OSCE-Format. In den OSCE-Stationen werden praktische Fertigkeiten geprüft. Hier können Simulationspatientinnen und -patienten und/oder Modelle, Präparate, Befunde usw. eingesetzt werden. Die Parcours können sich voneinander unterscheiden.

 

3. Semester – Mündliche Falldarstellung

In diesem Format wählen Sie einen Fall aus Ihrer berufspraktischen Tätigkeit aus und dokumentieren diesen nach vorher benannten Kriterien. Der Fall soll sich inhaltlich auf P09, P10 und P12 beziehen. Der Fall wird eingereicht und in einer mündlichen Gruppenprüfung (i.d.R. 3-4 Teilnehmer*innen) vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Dauer der Prüfung beträgt 70 Minuten. Die Aufgabenstellung zu dem Fall erhalten Sie kurz nach der Anmeldung gemeinsam mit der Prüfungsladung per E-Mail.

5. Semester – OSCE

Die Prüfung besteht aus mindestens vier OSCE-Stationen, in denen praktische Fertigkeiten geprüft werden. Hier können Simulationspatientinnen und -patienten und/oder Modelle, Präparate, Befunde usw. eingesetzt werden. Die Parcours können sich voneinander unterscheiden. Der OSCE im fünften Fachsemester bezieht sich auf die Module des dritten bis fünften Fachsemesters (P09, P10, P13, P14, P17, P18).

Für eine konkretere Vorbereitung finden sich hier eingegrenzte Lernziele, aus denen die Lernziele für die OSCE Stationen ausgewählt werden. Die Eingrenzung soll Ihnen helfen Ihre Vorbereitung zu fokussieren.

Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung

Die Anmeldung zum Modul schließt die automatische Anmeldung zur Prüfung ein. Die Prüfungsanmeldung wird durch das Prüfungsamt im Hochschulinformationssystem (HIS) vorgenommen. Die durch den Studien- und Prüfungsausschuss Pflege beschlossenen Termine und Fristen für die Prüfungen werden zu Semesterbeginn auf Campusnet veröffentlicht.

Anmeldungsprozedere

Anmeldefristen

Die vor jedem Semester bekannt gegebenen Fristen für die Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung sind einzuhalten. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Nachteilsausgleich

Sofern ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, ist dieser spätestens bei der Prüfungsanmeldung geltend zu machen.

Prüfungswiederholung

Die Abschlussprüfungen in dem Semestern 1 bis 5 können zwei Mal wiederholt werden. Für die mündlichen und schriftlichen Staatsprüfungen sowie die Bachelor-Thesis gibt es einen Wiederholungsversuch.

Anmeldung zu Wiederholungsterminen

Die Anmeldung für Wiederholungsversuche aufgrund von Krankheit, Nichterscheinen und Nichtbestehens erfolgt durch die Studierenden selbst über ihren HIS-Account. Die Prüfungsanmeldung kann spätestens drei Tage nach Zugang der Prüfungsladung widerrufen werden.

Prüfungszulassung / Widerruf / Rücktritt

Prüfungszulassung

Grundlage der Prüfungszulassung

Die Zulassung wird auf Grundlage der

  • erfolgten Anmeldung zur Prüfung und der
  • erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt.

Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltungseinheit ist regelmäßig, wenn der Studierende zu mindestens 85 Prozent der Unterrichtszeit an ihr teilgenommen hat. Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulbeschreibung in der Studienordnung.

Downloads: 

Berechtigung zur Prüfungsteilnahme

Zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ist berechtigt, wer eine Prüfungszulassung erhält.

Bekanntgabe der Zulassung

Die Zulassungsbekanntgabe (Prüfungsort und –zeit) erfolgt rechtzeitig, in der Regel sieben Tage vor dem Prüfungstermin im HIS-Konto. Das rechtzeitige Erscheinen zum Prüfungstermin ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Widerruf, Rücktritt und Abbruch der Prüfung

Widerruf

Nach dem Ende des Anmeldezeitraums kann die Prüfungsanmeldung innerhalb der Widerrufsfrist elektronisch im HIS widerrufen werden. Der Widerruf ist für den Prüfungstermin verbindlich.

Rücktritt

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist nur mit wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle. Bei einem Rücktritt wegen Krankheit muss spätestens am Prüfungstag ein Arzt aufgesucht werden. Für die Bescheinigung ist das vorgegebene Formular oder eine inhaltlich gleichwertige Bescheinigung zu verwenden.

Der Rücktritt muss, soweit dies möglich ist, vor Prüfungsbeginn und ansonsten unverzüglich nach Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit erklärt werden. Dies kann durch eine E-Mail erfolgen. Für den Rücktritt sind Nachweise einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

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Prüfungsabbruch

Wird die Prüfung vor dem Prüfungsende abgebrochen, ist dies zwingend den prüfenden Personen bekannt zu geben.

Zudem ist ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Einreichen von Nachweisen

Ärztliche Bescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit sind zu fotografieren oder einzuscannen und unter Angabe

  • der Matrikelnummer,
  • der Prüfungsbezeichnung (zum Beispiel Abschlussklausur drittes Semester) und
  • des Prüfungsdatums

unverzüglich an das Prüfungsamt Humanmedizin zu senden.

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Prüfungsablauf

Details zum Prüfungsablauf erhalten Sie in jedem Semester in einer Informationsveranstaltung.

Einwände im Prüfungsverlauf

Etwaige Behinderungen oder Störungen im Prüfungsverlauf sind unverzüglich der prüfenden Person anzuzeigen.

Beanstandung von Klausurfragen (Einsprüche)

Zur Qualitätssicherung der schriftlichen Prüfungsfragen besteht innerhalb von drei Werktagen nach Ende der entsprechenden Prüfungswoche die Möglichkeit der Einspruchnahme. Über die Berechtigung der Einsprüche der Studierenden entscheidet im Anschluss der Prüfungsausschuss.

Bei Beanstandung von Prüfungsaufgaben ist ausschließlich das festgelegte Online-Antragsformular zu nutzen. Für eine Benutzung des online-Formulars melden Sie sich bitte mit Ihrer Charité-E-Mailadresse und Ihrem Passwort an. Das Formular für den jeweiligen Termin des Semesters ist in der genannten Werktagsfrist über folgenden Link erreichbar (Der Link wird rechtzeitig vor Beginn der Einspruchsfrist hier eingefügt)

Vorläufige Lösungen

Zur Formulierung von Einsprüchen wird hier nach dem Ende der letzten Prüfungswoche für drei Tage eine Tabelle mit den vorläufigen Lösungen der Klausuren veröffentlicht.

Auswertung / Ergebnisse

Die Auswertung und Bewertung der Klausuren dauert in der Regel 21 Tage beginnend nach dem Ende der letzten Prüfungswoche.

Schriftliche Prüfungen

Vorauswertung/ kritische Items

Nach Erfassung der Prüfungsdaten werden die Fragen hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte (Schwierigkeit, Trennschärfe) analysiert. Auffällige Items werden als kritische erkannt und überprüft.

Endauswertung/Post-Review

Zusammen mit den von Studierenden beanstandeten Fragen erhalten die Fachvertreter die kritischen Fragen zur Stellungnahme. Anhand der Stellungnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss in einem Post-Review-Verfahren über die Beibehaltung, Eliminierung, Umwertung und einen Nachteilsausgleich bei eliminierten Fragen.

Die Antworten zu den offenen Fragen werden anonymisiert an die Prüfer*innen weitgegeben und anhand eines standardisierten Auswertungsbogens bewertet. 

Ergebnismitteilung

Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis im HIS-Konto veröffentlicht.

Ergebnisse

Hauptzyklus

  • Zusammenfassung Klausurergebnisse (Wird hochgeladen, wenn verfügbar)
  • Punkte-Noten-Zuordnung (Wird hochgeladen, wenn verfügbar)

Wiederholungszyklus

  • Zusammenfassung Klausurergebnisse (Wird hochgeladen, wenn verfügbar)
  • Punkte-Noten-Zuordnung (Wird hochgeladen, wenn verfügbar)

Mündlich-praktische Prüfungen

Auswertung

Die Bewertung der OSCE erfolgt checklistenbasiert. Über einzelne Items wird ein Gesamtwert berechnet.

Die Bewertung der Leistung der Grundlagenfächer erfolgt anhand einer Globalskala. Unabhängig von der Anzahl der geprüften Themenkomplexe (1 bis 2) werden die Dimensionen "Wissen" und "Verständnis/Zusammenhänge" bewertet, die zu gleichen Teilen in die Beurteilung der Station einfließen.

Ergebnismitteilung

Die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfungen werden nach Abschluss der Auswertung im HIS-Konto veröffentlicht.

Feedback

Bei schriftlichen Prüfungen kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto im Rahmen einer individuellen Prüfungsrückmeldung auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden.

Für den OSCE-Teil der Stationenprüfung kann zusätzlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse im HIS-Konto ein persönliches schriftliches Feedback im Pdf-Format abgerufen werden. Hier gibt es neben den Stationsergebnissen eine Rückmeldung zum Absolvieren einzelner Aufgaben sowie einen Vergleich der eigenen Leistung zur mittleren Leistung der Semesterkohorte.

Gegenvorstellungsverfahren

Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden.

Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.

Beratung zu Prüfungen und Gegenvorstellung

Der Prüfungsbereich bietet vor einem Gegenvorstellungsverfahren und bei Fragen zu Prüfungsergebnissen Beratungsgespräche an. Eine Anfrage für einen Gesprächstermin sollte innerhalb der Fristen der entsprechenden Prüfungsleistung unter

vereinbart werden. Ein solches Beratungsgespräch wird vor dem Anstreben eines Gegenvorstellungsverfahrens dringend empfohlen.

Fristen

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben.

Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben.

Begründung der Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen.

Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.

Beteiligte

Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss Pflege. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen.

Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat, über die Gegenvorstellung.

FAQ

Welche Besonderheiten gibt es für Schwangere und Stillende bei Prüfungen?

Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen, Stationenprüfung 2 und 3D-MC) zu beachten.

Wie und wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung?

Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen – betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.

Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten/Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine "Ausgleichsempfehlung" enthalten.

Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.

Downloads:

Weitere Informationen:

Kann ich während eines Urlaubssemesters an Prüfungen teilnehmen?

Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. (Paragraf 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin)