Bachelorarbeit B. Sc. Angewandte Hebammenwissenschaft
Mit der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie in der Lage sind, eine pflegerelevante Fragestellung oder ein Thema theoretisch, methodisch und empirisch zu erfassen und selbstständig zu bearbeiten.
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Zulassungsvoraussetzungen
Die Studierenden werden auf Antrag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie
- die Theoriemodule 1 bis 24, die Praxismodule PM1 bis einschließlich PM9 sowie das mündliche und schriftliche Staatsexamen erfolgreich absolviert haben
- im Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft an der Charité - Universitätsmedizin Berlin immatrikuliert sind oder zuletzt immatrikuliert gewesen waren
- im Sinne des § 11 Absatz 2 des Hebammengesetztes den berufspraktischen und den hochschulischen Studienteil erfolgreich absolviert haben.
Leistungsnachweis
Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfung mit einem Umfang von 60 Seiten (ohne Anhänge). Es werden 12 CP vergeben.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt mit dem auf Campusnet hinterlegten Formular "Anmeldung Bachelorarbeit"
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular muss von beiden Betreuer*innen im Original unterschrieben oder digital signiert beim Prüfungsamt über diesen Formslink eingereicht werden. Das Prüfungsamt erstellt nach positivem Entscheid durch den Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid über den Bearbeitungszeitraum und den Abgabetermin.
Bachelorarbeiten können auf Antrag auch vollständig in englischer Sprache abgefasst werden. Näheres ist mit dem/der jeweiligen Erst- und Zweitgutachter*in abzustimmen. Gruppenarbeiten sind ausgeschlossen.
QR-Code zum Formslink zur Anmeldung:
Themenwahl und Bearbeitungszeit
Für die Themenfindung stellen Dozierende im Studiengang Themenvorschläge auf der Plattform MOSES zur Verfügung. Literaturbasierte Arbeiten sind gegenüber empirischen Arbeiten vorzuziehen. Letztere werden nur zugelassen, wenn Daten zur Auswertung bereits vorliegen, oder diese in kurzer Zeit sicher erhoben werden können. Die Arbeit muss eine eigenständige wissenschaftlich basierte Reflexion des Themas beinhalten (also begründete Argumentation und Schlussfolgerung, kritische Reflexion, etc.).
Der genaue Ablauf wird hier beschrieben: "Informationen". Der Prüfungsausschuss legt in Abstimmung mit der betreuenden Person das Thema der Bachelorarbeit final fest.
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss.
Abgabe der Bachelorarbeit
Bei der Abgabe haben die Studierenden schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.
Die Bachelorarbeit ist in drei ausgedruckten Exemplaren sowie in elektronischer Form (PDF-Format) im Prüfungsamt abzugeben.
Die Printversionen können Sie persönlich im Prüfungsamt B.Sc. Angewandte Hebammenwissenschaft nach persönlicher Terminvereinbarung (via E-Mail) abgeben oder per Post (Einschreiben) an die folgende Adresse schicken:
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Prüfungsamt B.Sc. Angewandte Hebammenwissenschaft
Hannoversche Str. 19
10115 Berlin
Beachten Sie dabei, dass bei postalischen Einsendungen der Poststempel das Abgabedatum markiert.
Die digitale Version muss am Abgabetermin bis spätestens 23:59 Uhr per Formslink beim Prüfungsamt Angewandte Hebammenwissenschaft eingegangen sein.
QR-Code zum Formslink zur Anmeldung:
Abbruch der Bachelorarbeit
Sind Studierende während der Bearbeitungszeit prüfungsunfähig erkrankt, so können sie unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei dem Prüfungsausschuss beantragen. Antragstellung und Vorlage der ärztlichen Bescheinigung haben unverzüglich bei Eintritt der Prüfungsunfähigkeit zu erfolgen. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit darf insgesamt vier Wochen nicht übersteigen.
Sollte die Bachelorarbeit abgebrochen werden, hat das ein Nicht Bestehen zur Folge.
Bewertung
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll spätestens vier Wochen nach Abgabefrist der Arbeit vorliegen. Es werden zwei voneinander unabhängige Bewertungsformulare durch die Erst- und Zweit-Gutachter*innen ausgefüllt. Die Note ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Notenvorschläge in den beiden Gutachten. Weichen die Notenvorschläge um mindestens zwei oder mehr Noten voneinander ab oder wird ein „nicht ausreichend“ vorgeschlagen, bestellt der Prüfungsausschuss ein weiteres Gutachten und setzt die Note auf Grundlage der drei Gutachten fest.
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann nur einmal und nur mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die Erstellung der zweiten Bachelorarbeit sollte spätestens drei Monate nach dem Bescheid erfolgen