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Studierende im Rollstuhl nimmt an einer Gruppenbesprechung teil.

Informationen über das Studium Generale

Studierende des Bachelors Gesundheitswissenschaften können Lehrveranstaltungen für das Studium Generale vom 1. bis einschließlich 5. Fachsemester absolvieren.

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1. Allgemeines

Eine gute Allgemeinbildung ist neben dem eigenen Fachwissen und sozialer Kompetenz in einer zunehmend komplexer werdenden Lebens- und Arbeitswelt von großer Bedeutung. Das Modul Studium Generale bietet die Möglichkeit für den hierfür notwendigen "Blick über den Tellerrand" und das Kennenlernen von interdisziplinärem Denken und Handeln.

Zeitpunkt im Studium

In der Modulübersicht ist das Studium Generale formal im dritten Semester verortet. Studierende des Bachelors Gesundheitswissenschaften können Lehrveranstaltungen für das Studium Generale jedoch vom 1. bis einschließlich 5. Fachsemester absolvieren. Spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit sollten die Scheine für das Studium Generale im Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften aber eingereicht werden. Achtung: Bei Erhalt von BAföG muss bis zum Ende des 5. Fachsemesters das Studium Generale absolviert worden sein.

Umfang

Im Modul Studium Generale müssen 8 ECTS erworben werden, wobei von einer Präsensstudienzeit von 6 SWS (90h) ausgegangen wird. Studierende sollten demnach normalerweise an drei fachfremden Veranstaltungen mit einem Präsenzstundenanteil von jeweils 2 SWS teilnehmen.

Die Teilnahme an einer Prüfung oder das Erbringen studienbegleitender Leistungsnachweise ist im Modul Studium Generale in der Regel nicht erforderlich. Freiwillig erbrachte Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsausschuss nicht gesondert berücksichtigt oder dokumentiert.

Vorgehen

Um die Anmeldung, Organisation, Teilnahme und Anerkennung der Veranstaltungen kümmern sich die Studierenden selbst. Dazu sprechen die Studierenden im Vorfeld mit den jeweiligen Dozierenden die Teilnahme und die spätere Attestierung (s. Scheinvorlage) ab. Eine Anmeldung über das Hochschulinformationssystem (HIS) in diesem Modul ist nicht notwendig. Die spätere Anerkennung erfolgt durch das Einreichen der erforderlichen Unterlagen im Prüfungsamt (Details s. jeweils unter Anerkennung).

Was kann anerkannt werden?

Es können grundsätzlich folgende Leistungen anerkannt werden:

  • Studienleistungen, das heißt die Teilnahme an fachfremden Lehrveranstaltungen außerhalb des Bachelors Gesundheitswissenschaften an der Charité, sowie anderen Hochschulen und Universitäten
  • Studienleistungen aus einem vorigen Studium
  • Gremienarbeit

Welche Lehrveranstaltungen können anerkannt werden?

Scheine für das Studium Generale können nur an (Fach-)Hochschulen oder Universitäten erworben werden. Der Themenvielfalt sind dabei keine Grenzen gesetzt, es können beispielsweise auch universitäre Sprachkurse absolviert werden, sofern diese frei zugänglich sind. Es kann sich sowohl um Bachelor- als auch um Masterlehrveranstaltungen handeln. Auch Onlinekurse können anerkannt werden. Beachten Sie dabei, dass auch hier die Nachweispflicht bestehen bleibt.

Es gibt aber eine Vielzahl von nicht zulassungsbeschränkten Wahlveranstaltungen sowohl an der Charité – Universitätsmedizin wie auch an anderen Berliner Hochschulen oder Universitäten. Beispiele für Vorlesungsverzeichnisse anderer Universitäten:

  • Humboldt Universität zu Berlin
  • Freie Universität Berlin

Anregung und Beispiele für anrechenbare Veranstaltungen:

  • "Einführung in die Sexualwissenschaft/Sexualmedizin" an der Charité
  • Sprachkurse am Sprachenzentrum der HU (wegen der begrenzten Plätze ist hier eine vorherige Online-Anmeldung notwendig)
  • "Studium Oecologicum" Ringvorlesung des Nachhaltigkeitsbüros der HU

An der Charité ist zu beachten, dass nicht alle Lehrangebote zur Auswahl stehen. Beispielsweise sind sowohl der Modellstudiengang Medizin (MSM) als auch der Studiengang Zahnmedizin streng zulassungsbeschränkte Studiengänge. Somit gilt für die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in den genannten Studiengängen, dass nur in diese Studiengänge eingeschriebene Studierende Zugang zu den Lehrveranstaltungen erhalten. Dies hängt mit kapazitätsrechtlichen Gründen insbesondere bei patientenbezogenem Unterricht und auch mit Aspekten des Patientendatenschutzes und haftpflichtrechtlichen Aspekten zusammen.

Anerkennung von Studienleistungen

Im Studium Generale werden Studienleistungen, das heißt die Teilnahme an Hochschulveranstaltungen, anerkannt. Die Teilnahme an Veranstaltungen muss von den Studierenden nachgewiesen werden. Dazu nutzen Sie bitte die Scheinvorlage für das Studium Generale, welche von den Dozierenden der besuchten Lehrveranstaltungen mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden muss. Scheine anderer Hochschulen können auch anerkannt werden, sofern sie die gleichen Informationen wie die Scheinvorlage der Charité ausweisen.

Die Teilnahme an einer Prüfung oder das Erbringen studienbegleitender Leistungsnachweise ist im Modul Studium Generale in der Regel nicht erforderlich. Freiwillig erbrachte Prüfungsleistungen werden vom Prüfungsausschuss nicht gesondert berücksichtigt oder dokumentiert.

Bitte reichen Sie spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit die benötigten Dokumente vollständig per E-Mail mit Anhängen (Farb-Scan) im Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften ein (pro Lehrveranstaltung eine ausgefüllte Scheinvorlage, unterschrieben und gestempelt von den jeweiligen Dozierenden).

Anerkennung von Studienleistungen aus einem vorigen Studium

Falls Leistungen aus einem vorausgegangenen Studium anerkannt werden sollen, ist beim Prüfungsamt ein Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen. Den Antrag finden Sie im Campusnet. Die Unterlagen zu den anzuerkennenden Modulen beziehungsweise Veranstaltungen sind per E-Mail mit Anhängen (Farb-Scan) im Prüfungsamt einzureichen. Bitte fügen Sie unbedingt die jeweiligen Modulbeschreibungen oder andere Erläuterungen bei, aus denen Inhalt, Niveau und zeitlicher Umfang der Lehrveranstaltung erkennbar ist. Das Prüfungsamt überprüft die Unterlagen und reicht diese an den/die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Anerkennung weiter. Der oder die Vorsitzende entscheidet über den Antrag.

Anerkennung von Gremienarbeit

Es ist darüber hinaus möglich, sich die aktive und regelmäßige Mitwirkung in Gremien der Charité-Universitätsmedizin Berlin (wie zum Beispiel dem Fakultätsrat oder der Ausbildungskommission) im Umfang von maximal 4 ECTS für das Studium Generale anerkennen zu lassen. Ebenso ist eine aktive Mitgliedschaft im Fachschaftsrat (FSR) anrechenbar. Die Aufschlüsselung, welche Gremientätigkeit wie vielen SWS entspricht finden Sie im Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.11.2019 (siehe unter weitere Dokumente). Der Nachweis der Gremienarbeit wird durch das Führen eines Laufzettels erbracht, der bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt eingereicht wird. Sie können sich nur SWS für Gremienarbeit anrechnen lassen, wenn Sie zugleich auf das sogenannte Sitzungsgeld verzichten. Dazu füllen Sie bitte die Erklärung des Verzichts auf Anspruch auf Sitzungsgeld aus.

Sonderregelung aufgrund der Covid-19 Pandemie für das SoSe 2020 und WiSe2020/21:

Im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 kann gemäß dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 29.04.2020, rückwirkend ab dem 16.03.2020, ehrenamtliches soziales Engagement beziehungsweise humanitäre Hilfe mit Bezug zur aktuellen COVID-19-Krise angerechnet werden. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, welche das Gesundheitswesen, die Wirtschaft sowie Verwaltung betreffen und durch die Studierenden schriftlich nachgewiesen werden können. So kann jeweils 1 ECTS für 20 Stunden nachweislich erbrachter Tätigkeit erworben werden, maximal können jedoch 3 ECTS durch diese Sonderregelung anrechenbar sein. Davon ausgeschlossen sind erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten (etwa als Gesundheits- und Krankenpfleger*in). Diese sind nicht anrechenbar auf das Studium Generale.

2. Formulare

Die Vordrucke für das Studium Generale können im Campusnet heruntergeladen und ausgedruckt werden und müssen am Ende des jeweiligen Semesters von den Dozierenden unterschrieben und abgestempelt werden. Für jede Veranstaltung wird ein neues Formular benötigt.

Weitere Dokumente:

Beschluss des Prüfungsausschusses vom:

3. Ansprechpersonen

Fachliche Beratung

Prüfungsamt

Bei Fragen zur Anrechnungsmöglichkeit von Veranstaltungen, können sich hierfür die Studierenden an das Prüfungsamt wenden: gw-pruefungsamt(at)charite.de