
Leistungsnachweise
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Leistungsnachweisen.
Sie befinden sich hier:
Anwesenheitsnachweise
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist es nötig, die regelmäßige Teilnahme an den einzelnen Modulen nachzuweisen. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltungseinheit ist regelmäßig, wenn der Studierende zu mindestens 85 Prozent der Unterrichtszeit an ihr teilgenommen hat. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Modulanwesenheits- und Modulprüfungsordnung, die regelmäßig zu Semesterbeginn erscheint und im Downloadbereich eingesehen werden kann.
Die Termine zur Vorlage der entsprechenden Nachweise werden rechtzeitig auf dieser Seite unter dem jeweiligen Semester bekannt gegeben (s. unten). Alle Unterschriften müssen sich auf der Testatkarte befinden, es werden keine Einzel-Zettel anerkannt. Falls Ihnen Unterschriften fehlen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Modulsekretariat. Bei mehr als 15 Prozent Fehlzeiten sind die versäumten Lehrveranstaltungen in der Regel im folgenden Semester nachzuholen.
Sollten Sie Fragen zur Anwesenheit oder zum Nachholen einzelner Termine in den verschiedenen Modulen haben, so wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Modulsekretariate. Der Nachweis über nachgeholte Lehrveranstaltungen ist umgehend zum Eintrag im HIS im jeweiligen Modulsekretariat vorzulegen.
1. bis 4. Semester
Abgabetermin und Selbsterklärung
Hinweis
Bitte übersenden Sie Ihre Anwesenheitsnachweiskarte in dem angegebenen Zeitraum an das entsprechende Modulsekretariat.
Zu erbringende Nachweise
Laut Paragraf 17 der Studienordnung muss bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Semesters eine Ausbildung in erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2; 6 Absatz 1 bis 3 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) abgeleistet werden.
Die Erfassung dieser Leistungen erfolgt gemäß Abstimmung mit dem zuständigen Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin im Prüfungsamt Humanmedizin der Charité. Nachfolgend stellen wir Ihnen hierzu Informationen bereit.
Bis wann müssen die Nachweise erbracht werden?
Die Ableistung dieser Leistungen hat ausnahmslos vor dem Vorlesungsbeginn des 4. Semesters zu erfolgen. Sollten diese Leistungen bis dahin nicht erbracht werden können, muss ein Urlaubssemester beantragt und genutzt werden.
Wann muss der Krankenpflegedienst abgeleistet werden und wann muss dieser nachgewiesen werden?
Der Krankenpflegedienst muss in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Die Prüfungswochen sind nicht Teil der Vorlesungszeiten und können somit ebenfalls für diese Leistungen genutzt werden.
Der Leistungsnachweis Krankenpflegedienst muss vor der Registrierung an der Charité vom Landesprüfungsamt formell anerkannt werden (Stempelung auf den Dokumenten). Die Öffnungszeiten und den Konktakt entnehmen Sie bitte den Seiten des Landesprüfungsamtes.
Die Registrierung der Leistungen im HIS-System erfolgt jeweils bis zum Freitag der 4. Vorlesungswoche des 4. Semesters (Ausschlussfrist!) im Prüfungsamt Humanmedizin des Referates für Studienangelegenheiten innerhalb der regulären Sprechzeiten.
Diese und gegebenenfalls aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte Campusnet. Bis zu dieser Frist ist gegebenenfalls bei Problemen auch noch die Beantragung eines Urlaubssemesters für das laufende Semester im Studierendensekretariat möglich.
Weitere Informationen:
Wie wird das 1. Hilfe Praktikum angerechnet?
Die Ausbildung in Erster Hilfe wird Ihnen aus dem Notfallpraktikum des 1. Semesters in HIS angerechnet. Sie erhalten hierfür keinen gesonderten Nachweis.
Wichtiger Hinweis: Regelung der Anrechnung gilt nur für das Land Berlin und den Modellstudiengang! Sollten Sie einen Wechsel in ein anderes Bundesland absehen können, empfehlen wir Ihnen dringend, einen der zertifizierten Anbieter dieser Ausbildung zu nutzen, zum Beispiel Rotes Kreuz, Johanniter oder ASB.
Studierende mit Anerkennung des 1. Semesters beziehungsweise des 1. Moduls müssen das Praktikum ebenfalls bei den genannten Organisationen erwerben und der Charité vorlegen.
Keine Prüfungsanmeldung möglich
Bei fehlendem Nachweis zur angegebenen Frist werden Sie aus allen weiteren Lehrveranstaltungen des 4. Semesters ausgeschlossen und eine Prüfungsanmeldung ist bis zum Nachweis nicht möglich!
5. bis 10. Semester
Abgabetermin
Hinweis
Bitte übersenden Sie Ihre Anwesenheitsnachweiskarte in dem angegebenen Zeitraum an das entsprechende Modulsekretariat.
Famulaturen
Gemäß Paragraf7 der ÄAppO müssen Sie im Rahmen der ärztlichen Ausbildung eine viermonatige Famulatur ableisten. Sie soll Sie mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Einrichtungen vertraut machen. Die Famulatur ist während der unterrichtsfreien Zeiten oder in einem von der Fakultät gewährten Urlaubssemester zwischen dem bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und dem Beginn des Praktischen Jahres zu absolvieren. Es gelten die vorlesungsfreien Zeiten der Humboldt-Universität und der Freien Universität, die im Wintersemester von denen der Charité abweichen (die genauen Daten finden Sie auf der Terminseite unter dem jeweiligen Semester).
Inhalt
Während einer Krankenhausfamulatur sollen Sie ärztliche Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht entsprechend Ihrem Kenntnisstand verrichten. Sie sollen sich in den Klinikalltag einer Bettenstation integrieren und an ärztlichen Visiten, Anamneseerhebungen, Operationen, Therapiebesprechungen usw. teilnehmen.
Während einer Praxisfamulatur sollen Sie Gelegenheit haben, Anamnesen zu erheben, am ärztlichen Gespräch mit dem Patienten und an Hausbesuchen teilzunehmen und sich mit der technischen Einrichtung vertraut zu machen. Wenn Sie eine Famulatur in einem nicht-klinischen Fach planen (Rechtsmedizin, Pathologie etc.), erkundigen Sie sich bezüglich der Anrechnung vorher beim Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).
Umfang
Die Famulatur ist im Umfang von vier Monaten (120 Kalendertagen) ganztägig unter ärztlicher Anleitung zu absolvieren. Ein einzelner Abschnitt der Famulatur soll mindestens einen Monat dauern. Eine Aufteilung in fünf Abschnitte ist nur ausnahmsweise zulässig; dabei darf jedoch die Mindestdauer eines Abschnittes nicht weniger als zwei Wochen (14 Kalendertage) betragen. Erkundigen Sie sich bezüglich der Aufteilung gegebenenfalls beim Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).
Die Famulatur wird abgeleistet
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder in einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung und
- für die Dauer eines Monats im Bereich der hausärztlichen Versorgung.
Bitte beachten Sie, dass Famulaturen nur in den Vorlesungsfreien Zeiten der Berliner Universitäten anerkennbar sind, die von den Vorlesungszeiten der Charité abweichen können. Die Möglichen Famulaturzeiten finden Sie semesterbezogen unter Termine.
Nachweise
Die Ableistung der Famulatur weisen Sie durch Bescheinigungen gemäß Anlage 6 zur ÄAppO oder durch eine formlose Bestätigung (mit Stempel der Einrichtung und Unterschrift des/der ausbildenden Arztes/Ärzte) nach. Die Nachweise sind zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einzureichen.
Ausland
Eine im Ausland abgeleistete Famulatur kann angerechnet werden. Dabei sind grundsätzlich die Bestimmungen zu beachten, die auch für Famulaturen im Inland gelten. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung, die inhaltlich der Anlage 6 ÄAppO entspricht, in der jeweiligen Landessprache und in Übersetzung zu führen. Wenn Sie eine Famulatur im Ausland planen, erkundigen Sie sich bezüglich der Anrechnung und des Nachweis vorher unbedingt beim Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo).
M1-Äquivalenz
Die im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des Regelstudiengangs nachzuweisenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten haben die Studierenden des Modellstudiengangs erworben, wenn sie die Studien- und Prüfungsleistungen der ersten sechs Semester nachweisen. Das Prüfungsamt Humanmedizin stellt den Studierenden ein entsprechendes Zeugnis aus (M1-Äquivalenz), wenn
- die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und
- die Ausbildung in erster Hilfe gemäß Paragraf 5 ÄAppO sowie
- der Krankenpflegedienst nach § 6 ÄAppO absolviert worden sind.
Das M1- Zeugnis kann zu den regulären Sprechzeiten im Büro des Prüfungsamtes Humanmedizin abgeholt oder per Email angefordert werden.
M2 Bescheinigung
Für die Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird die M2 Bescheinigung benötigt. Die Bescheinigung wird im Prüfungsamt Humanmedizin erstellt, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen der Semester 1 – 10 gemäß Studien- und Prüfungsordnung erbracht wurden. Die M2 Bescheinigung kann zu den regulären Sprechzeiten im Büro des Prüfungsamtes Humanmedizin abgeholt oder per Email angefordert werden. Eine Weiterleitung der Bescheinigung im Original an das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist auf Wunsch möglich.
Tutorien
Gemäß der Studienordnung des Modellstudiengangs (MSM) müssen Studierende im MSM 2.0 im Laufe ihres Studiums an insgesamt 60 Unterrichtseinheiten (1UE entspricht 45min) Peer-Teaching-Tutorien des Lernzentrums teilnehmen.
Ebenso anrechenbar sind Tutorien der folgenden AGs: Anamnesegruppen, InterTUT, InterPOL, Sono-AG, StuBaTu und bestimmter gekennzeichnete Kurse des Promotionskollegs.
Downloads: