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Dozent gratuliert einer Medizinstudentin

Prüfungen

Die Leistungsüberprüfungen im Modellstudiengang Medizin sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene oder modulübergreifende Prüfungen statt.

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Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass aus Da­ten­schutz­grün­den jegliche Korres­pon­denz zu per­so­nen­­bezo­genen Studien- und Prü­fungs­an­gelegen­heiten ausschließlich über die Charité-E-Mail-Adressen der Stu­die­ren­den erfolgen muss. Auskünfte zu Stu­die­ren­den­daten werden wie bisher aus­schließ­lich an die be­trof­fenen Stu­die­renden selbst oder be­voll­mäch­tigte Per­so­nen erteilt.

Allgemeines

Hochschulprüfungen sind eine wichtige Form der Leistungskontrolle, die über den weiteren Studienverlauf entscheiden und als Feedback sowohl für Studierende als auch die Universität von besonderer Bedeutung sind. Zweck jeder Bewertung ist es, Rückschlüsse auf die erworbenen Fähigkeiten/Kenntnisse/Fertigkeiten zu ziehen.

Im Modellstudiengang finden modulbezogene und/oder modulübergreifende Prüfungen statt. Alle Abschlussprüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4 = ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Leistungspunkte gutgeschrieben zu bekommen. Ausnahme ist die Stationenprüfung (I-III): Drei Prüfungsteile werden im 2. und 4. Fachsemester absolviert und müssen am Ende insgesamt "bestanden" sein" (mindestens mit der Note 4 = ausreichend oder besser).

Die entsprechenden Prüfungstermine werden rechtzeitig festgelegt und bekannt gegeben.

Gremien und Instituionen

Der Prüfungsausschuss stellt die ordnungsgemäße Durchführung und Evaluation von Prüfungsverfahren sicher und entscheidet über grundsätzliche Fragen im Kontext der Prüfungsdurchführung. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist in der Prüfungsordnung geregelt.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind unter anderem:

  • Festlegung der Prüfungstermine, Zulassung zu Prüfungen
  • Entscheidungen in Einspruchs- und Gegenvorstellungsverfahren
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Bildung von Prüfungskommissionen und Bestellen von Prüfer*innen

Im Referat für Studienangelegenheiten sind die Prüfungsämter angesiedelt.

Das Prüfungsamt ist neben der Beantwortung genereller Studierendenanfragen rund um die Prüfungen unter anderem auch zuständig für:

  • Verwaltung von Prüfungsleistungen
  • An- und Abmeldungen von Prüfungen
  • Verbuchung von Anerkennungen
  • Beglaubigungen; Anfertigung von Urkunden und Zeugnissen

Der Prüfungsbereich für medizinische Hochschullehre und evidenzbasierte Ausbildungsforschung des Referats für Studienangelegenheiten ist für die zentrale Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig.

Das beinhaltet

  • Konzeption und Weiterentwicklung verschiedener Prüfungsformate
  • Vorbereitung, Durchführung, Organisation und Auswertung der Prüfungen
  • Beratung zu Prüfungen für Studierende
  • Beratung von Lehrenden und Prüfenden der verschiedenen Studiengänge
  • Qualitätssicherung und Evaluation

Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit Lehrenden und Prüfenden. Weiterhin ist der Prüfungsbereich in verschiedenen Gremien sowohl inneruniversitär als auch in einschlägigen Fachgesellschaften aktiv.

Rechtliche Regelungen

Allgemeine Fragen zu Prüfungen sind in der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin (RASP) geregelt. Zusätzlich dazu regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs die Besonderheiten des Prüfverfahrens.

Downloads:

Schriftliche Prüfungen

Die schriftlichen Prüfungen werden nach jedem Semester im Antwort-Wahlverfahren (Multiple-Choice/MC) durchgeführt. Die Fragen werden im Typ A (Einfachauswahl) gestellt.

Für jedes Modul, das in einer schriftlichen Prüfung geprüft wird, werden mindestens 20 Fragen gestellt.

Besonderheit:

3. Semester

Die Prüfung enthält zusätzlich eine 3D-MC-Prüfung mit 20 Fragen.

Die Informationen zum Ablauf des 3D-MC werden ca. 1 Woche vor dem Prüfungstermin auf Campusnet unter Prüfungsablauf→ schriftliche Prüfungen veröffentlicht.

5. Semester

Diese Prüfung umfasst zusätzlich mindestens 40 Fragen mit Inhalten der Grundlagenfächer Physik für Mediziner und Physiologie, Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, Biologie für Mediziner und Anatomie, Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie.

Mündlich-praktische Prüfungen

Die mündlich-praktischen Prüfungen werden als semesterübergreifende Stationen-Prüfungen am Ende des 2. und 4. Fachsemesters, und eine "Objective Structured Clinical Examination" (OSCE)-Prüfung am Ende des 9. Fachsemesters durchgeführt.

Wissenwertes zur Stationenprüfung

Stationenprüfung 1 – Grundlagenfächer

Stationenprüfung 2 - Grundlagenfächer

OSCE 9 FS

Hausarbeit

Im Modul "Wissenschaftliches Arbeiten II" (M23) des 6. Fachsemesters ist eine wissenschaftliche Arbeit im Rahmen einer Hausarbeit anzufertigen und daran anknüpfend hochschulöffentlich vorzutragen.

Die Prüfungsordnung sieht eine Hausarbeit als schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 3000 bis 5000 Wörtern vor (ohne Literaturangaben), in der innerhalb von sechs Wochen ein wissenschaftliches Thema zu bearbeiten ist.

Weitere Informationen:

  • Hausarbeit M23

Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung

Für jede Prüfungsteilnahme ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsanmeldung wird im Hochschulinformationssystem (HIS) durch die Studierenden selbstständig vorgenommen. Die Prüfungsanmeldung kann innerhalb des Anmeldezeitraumes ohne Angabe von Gründen elektronisch im HIS rückgängig gemacht beziehungsweise storniert werden.

Anmeldungsprozedere

Anmeldefristen

Die vor jedem Semester bekannt gegebenen Fristen für die Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung sind einzuhalten. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Die Anmeldung zur Hausarbeit (Modul 23) kann am Ende des 5. Fachsemesters vorgenommen werden. Weitere Informationen gibt es im Merkblatt zur Hausarbeit und in der Studienordnung (Modulbeschreibung zu Modul M23).

Anmeldenachweis

Die Anmeldung ist als Beweis abzuspeichern oder auszudrucken. Screenshots oder Auszüge reichen als Nachweis nicht aus. Nur so kann im Zweifel die vorgenommene Prüfungsanmeldung nachvollzogen werden.

Fehler/Probleme

Fehler oder Probleme bei/mit der Prüfungsanmeldung sind bitte innerhalb des Anmeldezeitraumes dem Prüfungsamt Humanmedizin anzuzeigen.

Nachteilsausgleich

Sofern ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden soll, ist dieser spätestens bei der Prüfungsanmeldung geltend zu machen.

Prüfungswiederholung

Die Stationsprüfung (2. und 4. Semester), die schriftliche Semesterabschlussprüfung im 5. Semester sowie die Hausarbeit (6. Semester), können nur zwei Mal wiederholt werden. Alle anderen Prüfungen können insgesamt bis zu fünf Mal wiederholt werden.

Anmeldung zu Wiederholungsterminen

Für den zweiten Prüfungsversuch erfolgt die Anmeldung im eigenen Konto problemlos über das Hochschulinformationssystem (HIS). Ab der zweiten Prüfungswiederholung (3. Versuch) ist das entsprechende Formular unterzeichnet per Email an das Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen.

Formular Prüfungsanmeldung/-abmeldung (PDF | 30,6 KB)

Prüfungszulassung / Widerruf / Rücktritt

Prüfungszulassung

Grundlage der Prüfungszulassung

Die Zulassung wird auf Grundlage der

  • erfolgten Anmeldung zur Prüfung,
  • erfolgten Teilnahme am Progress Test Medizin sowie der
  • erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt.

Die erforderlichen Mindestzeiten für die regelmäßige Teilnahme entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulordnung (siehe Downloads).

Berechtigung zur Prüfungsteilnahme

Zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen ist berechtigt, wer eine Prüfungszulassung erhält.

Bekanntgabe der Zulassung

Die Zulassungsbekanntgabe (Prüfungsort und –zeit) erfolgt rechtzeitig, in der Regel sieben Tage vor dem Prüfungstermin im HIS-Konto. Das rechtzeitige Erscheinen zum Prüfungstermin ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.

Widerruf, Rücktritt und Abbruch der Prüfung

Widerruf

Nach dem Ende des Anmeldezeitraums kann die Prüfungsanmeldung innerhalb der Widerrufsfrist elektronisch im HIS widerrufen werden. Der Widerruf ist für den Prüfungstermin verbindlich.

Rücktritt

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist nur mit wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung eigener Kinder oder weitere seltene Härtefälle. Bei einem Rücktritt wegen Krankheit muss spätestens am Prüfungstag ein Arzt aufgesucht werden. Für die Bescheinigung ist das vorgegebene Formular oder eine inhaltlich gleichwertige Bescheinigung zu verwenden.

Der Rücktritt muss, soweit dies möglich ist, vor Prüfungsbeginn und ansonsten unverzüglich nach Kenntnis der Prüfungsunfähigkeit erklärt werden. Dies kann durch eine E-Mail erfolgen. Für den Rücktritt sind Nachweise einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Downloads

Prüfungsabbruch

Wird die Prüfung vor dem Prüfungsende abgebrochen, ist dies zwingend den prüfenden Personen bekannt zu geben.

Zudem ist ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit unverzüglich bei dem Prüfungsamt Humanmedizin einzureichen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Einreichen von Nachweisen

Ärztliche Bescheinigungen über die Prüfungsunfähigkeit sind zu fotografieren oder einzuscannen und unter Angabe

  • der Matrikelnummer,
  • der Prüfungsbezeichnung (zum Beispiel Abschlussklausur drittes Semester) und
  • des Prüfungsdatums

unverzüglich an das Prüfungsamt Humanmedizin zu senden.

Downloads

Prüfungsablauf

Schriftliche Prüfungen

3D-MC im Sommersemester 2024 (2.Termin)

Mündliche-praktische Prüfungen

Informationsveranstaltung 4. Semester

Informationsveranstaltung 9. Semester

Vorläufige Ergebnisse und Beanstandung von Prüfungsfragen

Beanstandung von Klausurfragen (Einsprüche)

Zur Qualitätssicherung der schriftlichen Prüfungsfragen besteht innerhalb von drei Werktagen nach Ende der entsprechenden Prüfungswoche die Möglichkeit der Einspruchnahme. Über die Berechtigung der Einsprüche der Studierenden entscheidet im Anschluss der Prüfungsausschuss. Die Einsprüche eröffnen kein Verfahren zwischen Ihnen und der Charité und werden nicht Teil Ihrer Prüfungsakte.

Bei Beanstandung von Prüfungsaufgaben ist ausschließlich das festgelegte Online-Antragsformular zu nutzen. Für eine Benutzung des online-Formulars melden Sie sich bitte mit Ihrer Charité-E-Mailadresse und Ihrem Passwort an. Das Formular für den jeweiligen Termin des Semesters ist in der genannten Werktagsfrist über folgenden Link erreichbar: 

Wiederholungszyklus im Sommersemster 2024 (2.Termin): 

 

Einwände im Prüfungsverlauf

Etwaige Behinderungen oder Störungen im Prüfungsverlauf sind unverzüglich der prüfenden Person anzuzeigen.

Auswertung / Ergebnisse

Die Auswertung und Bewertung der Klausuren dauert in der Regel 14 Tage beginnend nach dem Ende der letzten Prüfungswoche.

Folgend finden Sie die Zusammenfassungen der Prüfungsergebnisse und die Punkte-Noten-Übersicht für die Prüfungen im Wintersemester 2023/24:

Schriftliche Prüfungen

Vorauswertung/ kritische Items

Nach Erfassung der Prüfungsdaten werden die Fragen hinsichtlich ihrer statistischen Kennwerte analysiert. Auffälligkeiten werden als kritische Items erkannt und gekennzeichnet.

Endauswertung/Post-Review

Zusammen mit den von Studierenden beanstandeten Fragen erhalten die Fachvertreter die kritischen Fragen zur Stellungnahme. Anhand der Stellungnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss in einem Post-Review-Verfahren über die Beibehaltung, Eliminierung, Umwertung und den Ausgleich eines entstehenden Nachteils bei eliminierten Fragen.

Ergebnismitteilung

Nach Abschluss der Auswertung wird das Ergebnis im HIS-Konto veröffentlicht. Parallel wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Post-Review-Verfahren geprüft, ob ein Ausgleich zu Gunsten der zu prüfenden Person zu gewähren ist. Ist dies der Fall, so wird das Ergebnis geändert. Die individuelle Prüfungsrückmeldung kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto abgerufen werden.

Ergebnisse

Hauptzyklus (Wintersemester 2024/25)

Wiederholungszyklus

  • Zusammenfassung Klausurergebnisse
  • Punkte-Noten-Zuordnung

Mündlich-praktische Prüfungen

Auswertung

Die Bewertung der OSCE erfolgt checklistenbasiert. Über einzelne Items wird ein Gesamtwert berechnet. Für die Stationenprüfung Teil 3 sowie die OSCE im 9. Fachsemester werden zusätzlich kommunikative Kompetenzen über Globalratings geprüft und in das Stationsergebnis mit einberechnet.

Die Bewertung der Leistung der Grundlagenfächer erfolgt anhand eines Bewertungsbogens. Unabhängig von der Anzahl der geprüften Themenkomplexe (1 bis 2) werden die Dimensionen "Wissen" und "Verständnis/Zusammenhänge" bewertet, die zu gleichen Teilen in die Beurteilung der Station einfließen.

Downloads

Ergebnismitteilung

Die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfungen werden nach Abschluss der Auswertung im HIS-Konto veröffentlicht.

Dabei erfolgt die Rückmeldung für die Stationenprüfung für die einzelnen Stationen in Prozent. Das Endergebnis für alle Stationen der Stationenprüfung (Teil I-III) wird nach dem Absolvieren aller Prüfungsteile im HIS bekanntgegeben.

Feedback

Bei schriftlichen Prüfungen kann spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des Endergebnisses im HIS-Konto im Rahmen einer individuellen Prüfungsrückmeldung auf den Scan des eigenen Antwortbogens zugegriffen werden.

Für die Stationenprüfung I (OSCE) und III sowie die OSCE im 9. FS kann zusätzlich zur Veröffentlichung der Ergebnisse im HIS-Konto ein persönliches schriftliches Feedback im Pdf-Format abgerufen werden. Hier gibt es neben den Stationsergebnissen eine Rückmeldung zum Absolvieren einzelner Aufgaben sowie einen Vergleich der eigenen Leistung zur mittleren Leistung der Semesterkohorte.

 

Gegenvorstellungsverfahren

Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden.

Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.

Beratung zu Prüfungen und Gegenvorstellung

Der Prüfungsbereich bietet vor einem Gegenvorstellungsverfahren und bei Fragen zu Prüfungsergebnissen Beratungsgespräche an. Eine Anfrage für einen Gesprächstermin sollte innerhalb der Fristen der entsprechenden Prüfungsleistung unter folgendem Link vereinbart werden: 

https://forms.office.com/e/Yh8Kg888FT

Ein solches Beratungsgespräch wird vor dem Anstreben eines Gegenvorstellungsverfahrens dringend empfohlen.

Fristen

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben.

Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben.

Begründung der Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen.

Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.

Beteiligte

Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss Medizin. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen.

Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat, über die Gegenvorstellung.

FAQ

Welche Besonderheiten gibt es für Schwangere und Stillende bei Prüfungen?

Schwangere und Stillende sind aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes nicht daran gehindert auch während der Schutzfristen Veranstaltungen und Prüfungen des Studiums wahrzunehmen. Jedoch sind hierbei Einschränkungen (etwa bei den Präparierkursen, Stationenprüfung 2 und 3D-MC) zu beachten.

Wie und wann beantrage ich einen Nachteilsausgleich für eine Prüfung?

Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen – betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.

Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten/Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine "Ausgleichsempfehlung" enthalten.

Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.

Downloads:

Weitere Informationen:

Kann ich während eines Urlaubssemesters an Prüfungen teilnehmen?

Die Ablegung von Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung erfolgt wie vorstehend erläutert. (Paragraf 9 Absatz 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin)