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Dozent gratuliert einer Medizinstudentin

Prüfungen

Die Leistungsüberprüfungen im Studiengang Master Health Professions Education sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene Prüfungen statt.

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Prüfungstermine im Wintersemester 2023/24

Hinweis - Ladung zur Prüfung

Die Ladungstermine und Orte für Klausuren zu den schriftlichen Prüfungen (Klausuren) werden spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin auf  https://his.charite.de mitgeteilt. Diese online-Veröffentlichung gilt als Ladung zur Prüfung. Sie erhalten keine zusätzlichen Prüfungsladungen per E-Mail oder Brief!

Allgemeine Informationen und Prüfungsausschuss

Alle studienrelevante Kommunikation bezüglich Studien- und Prüfungsorganisation und An- und Abmeldungen erfolgen nur über die Charité-Emailadresse. Die Mitteilung von Prüfungsterminen entspricht auch in der elektronischen Form einer formellen Ladung. Rechtsgrundlage: Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (RASP), Paragraf 46 Absatz 5 ff. Den Studierenden bleibt der Postweg als Kommunikationsweg unverändert erhalten. Dies gilt insbesondere für die Einreichung von Anträgen und den Nachweis von wichtigen Gründen für Prüfungsrücktritte, welche im Original oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden müssen. Bescheide oder Mahnungen mit Rechtbehelfsbelehrungen werden weiter postalisch versendet (zum Beispiel Mahnung zur Rückmeldung). Die Studierenden sind angehalten Ihre Postadressen im HIS-System aktuell zu halten. Die Leistungsüberprüfungen im Studiengang Gesundheitswissenschaften sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene Prüfungen statt. Alle Prüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4=ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Credits auf dem Transcript of Records gutgeschrieben zu bekommen. Für alle Detailregelungen zu den Prüfungen ist der Prüfungsausschuss für den Studiengang verantwortlich.

Allen Briefwechsel mit dem Prüfungsausschuss (Anträge, Einsprüche etc.) richten Sie bitte an:

Prüfungsausschuss
c/o Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften und Health Professions Education
Charité – Universitätsmedizin
Campus Mitte
Referat für Studienangelegenheiten
Charitéplatz 1
10117 Berlin

Bitte richten Sie alle Fragen und Anregungen zu Prüfungsmodalitäten an:#

Bitte beachten Sie, dass aus Identifikations- und Datenschutzgründen ab sofort jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über die Charité-Emailadressen der Studierenden erfolgen müssen. Auskünfte zu Studierendendaten werden wie bisher ausschließlich an die betroffenen Studierenden selbst oder bevollmächtigte Personen und Gleichgestellte erteilt.

Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung

Anmeldung von Prüfungen

Um an Modulen / Prüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie sich jeweils zu den gewünschten Modulen / Prüfungen jedes Semesters formal anmelden. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen und für jede Einzelprüfung gesondert. Die Anmeldung erfolgt in einem Online-System, in welchem Sie auch Ihre Adressdaten selbstständig ändern und eine Reihe von Bestätigungen jederzeit selbst ausdrucken können (https://his.charite.de). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu den relevanten Terminen. Die Anmeldefristen, sowie die Prüfungszeiträume werden per Bekanntmachung auf Campusnet veröffentlicht.

Nachteilsausgleich

Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.

Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen - betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.

Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten / Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine „Ausgleichsempfehlung“ enthalten.

Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.

Teilnahme/ Widerruf / Rücktritt

Teilnahme

Sie sind zur Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen berechtigt, wenn Sie eine Prüfungszulassung erhalten haben. Diese wird auf der Grundlage der erfolgten Anmeldung zur Prüfung, der erfolgten Teilnahme am Progress Test Medizin sowie der erforderlichen regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen erteilt. Die erforderlichen Mindestzeiten für die regelmäßige Teilnahme entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulordnung.

Rücktritt von Prüfungen

Nach Ende der Anmeldefrist gemäß Paragraf 52 der Rahmenordnung für Studien und Prüfungen der Charité (RASP) können Sie sich nur noch mit triftigem Grund von einer zuvor angemeldeten Prüfung abmelden. Andernfalls wird die Note "nicht bestanden" vergeben. Als wichtiger Grund gelten eigene Erkrankung beziehungsweise Erkrankung von Kindern oder weitere seltene Härtefälle. Für diesen Rücktritt sind umgehend Atteste und ein formelles Schreiben im Prüfungsamt unter Angabe Ihrer Matrikelnummer sowie der Prüfung (zum Beispiel Modul B05, 2. Semester) einzureichen. Sollten Sie während einer Prüfung durch gesundheitliche oder andere Umstände gezwungen sein diese abzubrechen, geben Sie dies bitte unbedingt dem jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (gegebenenfalls der Saalaufsicht) bekannt. Dies muss protokolliert werden. Danach begeben Sie sich bitte unmittelbar zu einem Arzt Ihrer Wahl, um ein entsprechendes Attest zu erhalten.

Prüfungsablauf

Durchführung

Bitte erscheinen Sie jeweils rechtzeitig (circa 15 bis 30 Minuten vorher) zu den jeweiligen Prüfungsterminen und vergewissern Sie sich über Ihre Termin- und Raumzuteilung. Diese wird Ihnen im HIS-System durch eine Gruppennummer mitgeteilt. Die Informationen zu Raum, Zeit und gegebenenfalls Prüfer werden auf dieser Seite bekannt gegeben.

Gegenvorstellungsverfahren

Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden. Paragraf 63 Absatz 1 RASP (Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.)

Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben. Paragraf 63 Absatz 2 RASP Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung unverzüglich bei Bekanntgabe der Bewertung - spätestens aber eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben. Paragraf 63 Absatz 4 RASP

Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen. Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.

Es besteht die Möglichkeit einen Termin für die Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu vereinbaren. Paragraf 6 RASP

Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen. Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat (Prüfer*in), über die Gegenvorstellung.

Prüfungsausschuss
Vorsitzender: Prof. Dr. Michael Ewers MPH
c/o Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Charitéplatz 1
10117 Berlin

Bei Fragen zum Gegenvorstellungsverfahren wenden Sie sich bitte an

Besucheradresse Prüfungsamt
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Hannoversche Str. 19, 3. OG., Raum 03.069
10115 Berlin

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn bereits Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium absolviert wurde, können die Leistungen möglicherweise für das Studium angerechnet werden (individuelles Anrechnungsverfahren). Die Prüfung einer Anerkennung von Studienleistungen, die bereits im In- oder Ausland erbracht wurden, kann regelmäßig nur nach der Immatrikulation vorgenommen werden. Zuständig für die Durchführung des individuellen Anrechnungsverfahrens ist der Prüfungsausschuss.

Wichtige Anmerkungen zur Bearbeitung des Formulares:

  1. Nur richtige und vollständige ausgefüllte Formulare können abschließend bearbeitetet werden.
  2. Unterlagen zu den anzuerkennenden Modulen bzw. Veranstaltungen sind im Original im Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften vorzulegen und dem Antrag als Kopie beizulegen.
  3. Bitte legen Sie die jeweiligen Modulbeschreibungen dazu.
  4. Das Prüfungsamt Gesundheitswissenschaften überprüft die Unterlagen und reicht diese an den Prüfungsausschussvorsitzenden zur Anerkennung weiter.