
Prüfungen
Die Leistungsüberprüfungen im Studiengang Master of Science in Public Health sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene Prüfungen statt.
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Prüfungspläne Wintersemester 23/24
Allgemeines
Die Leistungsüberprüfungen im konsekutiven Studiengang Master of Science in Public Health sind in der Prüfungsordnung geregelt. In jedem Semester finden modulbezogene Prüfungen statt. Alle Prüfungen des jeweiligen Semesters müssen als "bestanden" (mindestens mit der Note 4=ausreichend oder besser) bewertet sein, um das jeweilige Semester erfolgreich abzuschließen und die jeweiligen Credits auf dem Transcript of Records gutgeschrieben zu bekommen. Für alle Detailregelungen zu den Prüfungen ist der Prüfungsausschuss für den Studiengang verantwortlich. Der Ausschuss wird in Verwaltungsangelegenheiten vom Prüfungsamt konsekutiver Master of Science in Public Health des Referates für Studienangelegenheiten unterstützt. Die Protokolle des Studien- und Prüfungsausschusses finden Sie hier (nur via VPN oder im Intranet erreichbar).
Allen Briefwechsel mit dem Prüfungsausschuss richten Sie bitte an:
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
c/o Prüfungsamt konsekutiver Master of Science in Public Health
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Postadresse:
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Bitte richten Sie alle Fragen und Anregungen zu Prüfungsmodalitäten an:
mscph-pruefungsamt(at)charite.de
Bitte beachten Sie, dass alle studienrelevante Kommunikationen bezüglich Studien- und Prüfungsorganisation sowie An- un Abmeldung ausschließlich über die Charité-E-Mailadresse erfolgen.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass aus Identifikations- und Datenschutzgründen ab sofort jegliche Korrespondenz zu personenbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten ausschließlich über die Charité-E-Mailadresse der Studierenden erfolgen muss. Auskünfte zu Studierendendaten werden wie bisher ausschließlich an die betroffenen Studierenden selbst oder bevollmächtigte Personen und Gleichgestellte erteilt.
Anmeldung zur Prüfung und zur Prüfungswiederholung
Anmeldung von Prüfungen
Um an Prüfungen teilnehmen zu können, müssen Sie jeweils zu den gewünschten Prüfungen jedes Semesters formal angemeldet sein. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen und für jede Einzelprüfung gesondert. Wenn Sie in einem Modul als Kursteilnehmende eingeschrieben sind und die Prüfung erstmalig und zum 1. Termin ablegen wollen, übernimmt das Prüfungsamt Ihre Prüfungsanmeldung. Wenn Sie den 2. Prüfungstermin wahrnehmen möchten oder sich für eine Wiederholungsprüfung anmelden möchten, müssen Sie sich selbst anmelden. Die Anmeldung erfolgt in einem Online-System, in welchem Sie auch Ihre Adressdaten selbstständig ändern, Ihre Prüfungsergebnisse entnehmen und eine Reihe von Bestätigungen jederzeit selbst ausdrucken können (https://his.charite.de).
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über relevante Termine und beachten Sie unbedingt die entsprechenden Anmeldefristen des jeweiligen Semesters. Die Anmeldefristen sowie die Prüfungszeiträume werden in den Prüfungsplänen auf diesen Seiten veröffentlicht. Die Fristen sind zwingend einzuhalten!
Nachteilsausgleich
Zu prüfende Personen, die aufgrund eines länger andauernden oder ständigen Nachteils gehindert sind, gleichwertige Leistungen zu erbringen, können für eine konkrete Prüfung einen Nachteilsausgleich erhalten.
Nachteile, die gerade die durch die Prüfung zu belegende Befähigung – ebenso wie die für den angestrebten Beruf notwendigen Befähigungen - betreffen, können nicht ausgeglichen werden. Ein Nachteilsausgleich soll helfen, die vorhandene Leistungsfähigkeit nachweisen zu können – er soll aber nicht die Schwierigkeit der Prüfung senken oder fehlende Leistungsfähigkeit ausgleichen.
Zum Nachweis sind aktuelle, auf die jeweilige Prüfung und auch auf das Prüfungsformat bezogene fachärztliche Gutachten / Atteste einzureichen. Das Attest muss zusätzlich eine „Ausgleichsempfehlung“ enthalten.
Damit ein eventuell bestehender Nachteil rechtzeitig zur Prüfung berücksichtigt werden kann, ist es unerlässlich, den Antrag so früh wie möglich, jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszyklus, zu stellen.
Abgabe von Hausarbeiten
Die Abgabe von Hausarbeiten erfolgt in elektronischer Form (pdf-Dokument) über das Blackboard. Die Prüfungsleistung wird als Datei in dem jeweiligen Blackboardmodul hochgeladen. Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden Abgabefristen, die im jeweiligen Prüfungsplan auf Campusnet ersichtlich sind. Die Fristen sind zwingend einzuhalten! Die Abmeldefristen finden Sie ebenfalls in den Prüfungsplänen.
Widerruf / Rücktritt
Während des Anmeldezeitraums und innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Anmeldung stornieren. Die Fristen zur Abmeldung von einer Prüfung über HIS sind im Prüfungsplan enthalten.
Rücktritt von Prüfungen
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Paragraf 52 der geltenden Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité – Universitätsmedizin vom 23.04.2014 sowie gemäß Paragraf 9 der geltenden Prüfungsordnung können Sie sich nur noch mit triftigem Grund von einer zuvor angemeldeten Prüfung abmelden. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des/der zu prüfenden Studierenden kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden. Andernfalls wird die Note "nicht ausreichend" vergeben.
Sollten Sie während einer Prüfung durch gesundheitliche oder andere Umstände gezwungen sein diese abzubrechen, geben Sie dies bitte unbedingt dem jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (gegebenenfalls der Saalaufsicht) bekannt. Dies muss protokolliert werden. Danach begeben Sie sich bitte unmittelbar zu einem/einer Arzt/Ärztin Ihrer Wahl, um ein entsprechendes Attest zu erhalten.
Eine Prüfungsleistung ist mit "nicht ausreichend" zu bewerten, wenn der/die zu prüfende Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftigen Grund nicht erscheint oder wenn er/sie nach Prüfungsbeginn ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Bitte beachten Sie die weiteren Regelungen der Prüfungsordnung.
Prüfungsablauf
Durchführung
Bitte erscheinen Sie jeweils rechtzeitig (circa 15 bis 30 Minuten vorher) zu den jeweiligen Prüfungsterminen und vergewissern Sie sich über Ihre Termin- und Raumzuteilung. Diese wird Ihnen im HIS-System durch eine Gruppennummer mitgeteilt. Die Informationen zu Raum, Zeit und gegebenenfalls Prüfer werden auf dieser Seite bekannt gegeben.
Gegenvorstellungsverfahren
Liegen bei der Bewertung einer Prüfungsleistung gravierende Mängel vor, kann nach Bekanntgabe des Ergebnisses Gegenvorstellung gegen die Bewertung erhoben werden. (Paragraf 63 Absatz 1 RASP) Verfahrensfehler (zum Beispiel Belästigung durch Baulärm et cetera) müssen unverzüglich (während der Prüfung) gerügt und vom Prüfungsvorsitzenden im Protokoll notiert werden. Sie können nicht im Rahmen eines Gegenvorstellungsverfahrens gerügt werden.
Bei schriftlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der endgültigen Prüfungsbewertung zu erheben. (Paragraf 63 Absatz 2 RASP) Bei mündlichen Prüfungsleistungen ist die Gegenvorstellung unverzüglich bei Bekanntgabe der Bewertung - spätestens aber eine Woche nach Bekanntgabe der Bewertung zu erheben. (Paragraf 63 Absatz 4 RASP)
Die Gegenvorstellung ist mit einer konkretisierten und substantiierten Begründung zu versehen. Andernfalls wird das Gegenvorstellungsverfahren nicht eröffnet.
Es besteht die Möglichkeit einen Termin für die Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu vereinbaren. (Paragraf 6 RASP)
Adressat der Gegenvorstellung ist der Prüfungsausschuss. Das Prüfungsamt nimmt die Gegenvorstellung für den Prüfungsausschuss entgegen. Anschließend entscheidet die Person, die die Prüfung abgenommen oder erstellt hat (Prüfer*in), über die Gegenvorstellung.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
c/o Prüfungsamt konsekutiver Master of Science in Public Health
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Postadresse:
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Bitte richten Sie alle Fragen und Anregungen zu Prüfungsmodalitäten an:
mscph-pruefungsamt(at)charite.de
Besucheradresse Prüfungsamt
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat für Studienangelegenheiten
Hannoversche Str. 19, 3. OG., Raum 03.069
10115 Berlin